512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 05. Dezember 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beim Abschluss privater Versicherungen sind Menschen mit Behinderung oft benachteiligt. Sie sehen sich dabei oft mit höheren Prämien oder gar mit der Unmöglichkeit des Versicherungsabschlusses konfrontiert. Sowohl bei privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen heißt es oft, das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles sei viel zu hoch, wodurch der Abschluss eines Versicherungsvertrages zu normalen Konditionen unmöglich wird. Diese Tatsache stellt eine inakzeptable Diskriminierung dar, die beseitigt werden muss. Auch der Behindertenanwalt sieht hier ein großes Problem.

Bei den Lebensversicherungen kommt noch ein weiterer Aspekt der Benachteiligung dazu. Behinderte Menschen bekommen nämlich auch schwerer einen Kredit, da zur Absicherung oder zur Gewährung günstiger Konditionen oft eine Lebensversicherung verlangt wird.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 BGStG). Der Geltungsbereich des BGStG erstreckt sich gem § 2 Abs 2 auch auf Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung sowie für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses, soweit es jeweils um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist.

Nach hA sind davon auch Versicherungsverträge mit Verbrauchern betroffen, ein Verbot der genannten Diskriminierungen besteht also. Das Diskriminierungsverbot gewährt den Betroffenen gem § 9 Abs 1 BGStG einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Der Einzelne kann seine Rechte also durchsetzen, gem § 12 Abs 1 besteht auch die Möglichkeit einer Verbandsklage, allerdings haben diese Normen offensichtlich eine zu geringe präventive Wirkung. Wie eingangs erwähnt, wird das Diskriminierungsverbot von vielen Versicherungsunternehmen ignoriert.

Um Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen bei privaten Versicherungsverträgen vorzubeugen soll daher ein entsprechendes Verbot, dessen Nichtbefolgung an Sanktionen für das Versicherungsunternehmen geknüpft ist, im Versicherungsaufsichtsgesetz verankert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, August Wöginger, Mag. Christine Lapp, Ursula Haubner, Karl Dobnigg, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Barbara Riener, Ridi Steibl und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

 

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf Antrag des Abgeordneten August Wöginger, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Justizausschuss zu empfehlen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 04 02

                             Mag. Christine Lapp                                                             Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau