Entschließung

Die zuständige Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und der Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien sowie auf Basis des Gentechnikgesetzes (§ 60 Abs.1) bei Vorliegen entsprechender Studienergebnisse ein Importverbot für MON 863 und für die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 zu erlassen.