558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2008/1 (III-113 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

-       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 30. Jänner 2008 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am 27. Februar 2008 sowie in einer weiteren Sitzung am 20. Mai 2008 zum Kapitel „Sicherheit auf Nebenbahnen“ unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG aus dem Bereich der geprüften Unternehmungen behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Gerhard Reheis, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Helmut Kukacka, Josef Bucher, Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Thomas Einwallner, Mag. Kurt Gaßner, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Werner Faymann, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

 

Einstimmig wurde am 20. Mai 2008 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2008/1 (III-113 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2008 05 20

                            Dr. Günther Kräuter                                                        Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann