584 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (555 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden

Das Bundesministerium für Justiz sah sich in den letzten Jahren im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs mit einer weitgehend kontinuierlichen Aufwandssteigerung für externe medizinische Versorgungsleistungen, insbesondere bei den Kosten der stationären Unterbringung zurechnungsunfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB und vorläufig Angehaltener gemäß § 429 Abs. 4 StPO in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten sowie bei den Kosten für andere stationäre Krankenhausaufenthalte konfrontiert.

Das stetige Ansteigen der Anzahl der im österreichischen Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB Untergebrachten in den letzten Jahren hatte deutlich spürbare Belagsprobleme im Maßnahmenvollzug zur Folge. Da die Belagskapazitäten der Sonderanstalten des Maßnahmenvollzugs Göllersdorf und Wien-Mittersteig nicht ausreichen, müssen all jene Untergebrachten, welche nicht in einer dieser Justizanstalten angehalten werden können, in psychiatrischen Krankenanstalten bzw. auf psychiatrischen Abteilungen der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten versorgt werden. Allein im Bereich der gemäß § 21 Abs. 1 StGB Untergebrachten betrugen die finanziellen Aufwendungen für forensische Patienten in den öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2000 10 Mio. €, im Jahr 2005 29,4 Mio. € und im Jahr 2007 über 30 Mio. €. In den öffentlichen Krankenanstalten, in denen Untergebrachte stationär angehalten werden, beträgt der durchschnittliche Tagsatz derzeit etwa 400 €. Demgegenüber kostet die Betreuung in der Justizanstalt Göllersdorf nur rund die Hälfte.

Darüber hinaus führt diese Entwicklung bei den Ausgaben zu einem deutlichen Ungleichgewicht: 12 bis 14 % des Strafvollzugsbudgets werden für ca. 8 % der Insassen ausgegeben. Mit einem weiteren Anhalten dieses Trends in den nächsten Jahren und somit einer weiteren jährlichen Kostensteigerung von durchschnittlich 8 bis 12 % des Finanzaufwands ist zu rechnen.

Insgesamt hat sich der Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen als wesentlich kostengünstiger als in öffentlichen Krankenanstalten/Psychiatrien erwiesen. Das Bundesministerium für Justiz hat in den letzten Jahren zahlreiche Versuche zur Entlastung der dargestellten Situation unternommen, die jedoch nur eine kurzfristige Wirksamkeit entfaltet haben, sodass letztlich eine Erweiterung der justizinternen Belagskapazität des Maßnahmenvollzugs unumgänglich ist. Dem Ausbau der justizeigenen Einrichtungen stand jedoch bisher entgegen, dass zusätzliche Planstellen für den Betreuungsbereich nicht bewilligt wurden, es gleichzeitig aber aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Stellenplans ausgeschlossen war, Fremdpersonal in Justizanstalten einzusetzen.

Durch die Errichtung einer Betreuungsagentur sollen eine kostengünstige, qualitätsvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt, die Kosten und Ausgaben für den Maßnahmenvollzug durch Einsparungen infolge der Verlagerung von in öffentlichen Psychiatrien Untergebrachten in justizeigene Anstalten verringert und ausreichend qualifiziertes und kostengünstiges Fremdpersonal im Betreuungsbereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs zur Verfügung gestellt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nach dem Vorbild des Buchhaltungsagenturgesetzes die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts vor.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Bettina Stadlbauer die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Gernot Darmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Barbara Riener sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ferner beschloss der Justizausschuss einstimmig folgende Feststellung:

„Der Justizausschuss stellt fest, dass unter dem Ausdruck „Leitungsfunktionen des Betreuungsbereichs“ in § 2 Abs. 3 der Regierungsvorlage die Leitungsfunktionen der verschiedenen Betreuungsdienste zu verstehen sind.“

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Bettina Stadlbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (555 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 05 28

                              Bettina Stadlbauer                                                    Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann