636 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (606 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Bildungsstandards stellen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung im Bildungsbereich dar. Viele europäische Länder haben diese daher bereits in ihre Bildungssysteme als fixen Bestandteil integriert. Internationale Tests (zB PIRLS, PISA) liefern wesentliche Ergebnisse über den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler in bestimmten Schulstufen und Gegenständen. Derzeit orientiert sich Österreichs Bildungspolitik vorwiegend an den Ergebnissen solcher internationaler Tests, die jedoch nur einen Ausschnitt des österreichischen Bildungssystems beleuchten. Durch die Einführung von Bildungsstandards wird nun eine Maßnahme getroffen, um regelmäßig umfassende und objektiv festgestellte Ergebnisse über die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, die für die Zwecke der Steuerung und der Planung im Bildungsbereich unerlässlich sind. Diese Initiative steht im Kontext zum Qualifikationsrahmen, der derzeit auf nationaler Ebene erarbeitet wird. Der auf Basis des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zu entwickelnde Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) soll Qualifikationen auf der Grundlage von Lernergebnissen in ein nationales System einordnen. Auch hier findet sich ein kompetenzorientierter Ansatz. Die Bildungsstandards im Bereich der schulischen Bildung haben auch das Ziel, die Lehrpläne auf eine lernergebnisorientierte Form zu bringen, damit die Bildungsziele für Lernende und Lehrende gleichermaßen transparent werden und - in Verbindung mit dem NQR - die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen erleichtert wird.

Das Vorhaben der Einführung der Bildungsstandards wurde im Regierungsprogramm als eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich verankert (Punkt 7 Qualitätssicherung an Schulen). Demnach sollen die Bildungsstandards auf gesetzlicher Basis möglichst rasch implementiert werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Silvia Fuhrmann die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Dr. Martin Graf, Dieter Brosz, Mag. Gernot Darmann, Dr. Robert Rada, Dr. Gertrude Brinek und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf und Dieter Brosz einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden höheren Schulen und höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung kann die Ausstellung von Schulnachrichten als durchaus sinnvoll gesehen werden. So sind jene Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr mit der Suche nach Arbeitsplätzen bzw. mit der Suche nach weiterführenden Studiermöglichkeiten beschäftigt, weshalb in der Praxis bei Bewerbungen, egal ob für berufliche Zwecke oder für Zweck der Ausbildung, immer wieder nach einer Schulnachricht gefragt wird. Daher sollten aus praktischen Gründen für berufsbildende höhere Schulen und höhere Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung die Schulnachrichten wieder eingeführt werden.

§ 19 Abs. 2a in der vorgeschlagenen Fassung regelt, dass nunmehr ausschließlich in den allgemein bildenden höheren Schulen in der letzten Schulstufe keine Schulnachrichten auszustellen sind. Die berufsbildenden höheren Schulen sowie die höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung wurden, wie bereits zuvor die berufsbildenden mittleren Schulen, aus diesem Absatz gestrichen.

Der mit der Novelle BGBl. I Nr. 28/2008 eingefügte Abs. 2b kann ersatzlos entfallen.“

 

Ein von den Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf und Dieter Brosz in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Silvia Fuhrmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 06 19

                                Silvia Fuhrmann                                                               Fritz Neugebauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann