638 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (577 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird

Die letzte Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz, BGBl. I Nr. 91/2005, brachte insbesondere für Lehrlinge in vierjährigen Lehrberufen bedeutende Verbesserungen. Des Weiteren wurden qualitätssichernde Maßnahmen gesetzt. Die grundlegende Intention schon dieser (damaligen) Novelle, nämlich das nähere Zusammenführen von Lehre und Matura mit dem Ziel der Steigerung der Attraktivität der Berufsreifeprüfung, gilt nach wie vor und soll weiter ausgebaut werden. Dies betrifft sowohl den Zugang zur Berufsreifeprüfung als auch die Ablegung der Berufsreifeprüfung selbst. Dies alles unter der Grundvorgabe, soziale Schranken beim Zugang zur Bildung abzubauen. In diesem Sinne soll auch die Attraktivität der Lehre erhöht werden und sollen die Chancen auf Höherqualifizierung nach Abschluss der Lehre als ein wichtiger Beitrag zur vertikalen Durchlässigkeit des Bildungssystems gesteigert werden.

Im vorliegenden Entwurf ist daher die Öffnung des Zugangs zur Berufsreifeprüfung für öffentlich-rechtlich oder vertragsrechtlich Bedienstete des Bundes, für Personen mit zumindest dreijähriger Berufstätigkeit, die über einen erfolgreichen Abschluss zumindest des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule verfügen sowie für Absolventen des 4. Semesters von berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige (jeweils einschließlich der Bildungsanstalten), für weitere mindestens dreijährige bzw. 30 Monate umfassenden Berufsausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorgesehen. Weiters wird in diesem Entwurf die Überprüfung der mündlichen Ausdrucks- und Diskursfähigkeit in der deutschen Sprache im Rahmen des Prüfungsgebietes „Deutsch“ oder „Fachbereich“ (Projektarbeit) als Maßnahme der Qualitätssicherung im Bereich der Sprachkompetenz, die Ermöglichung der Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich auch in Form einer Projektarbeit sowie die Ermöglichung der Ablegung von bis zu drei Teilprüfungen vor Abschluss der Lehre (oder der sonst in § 1 vorgesehenen Ausbildung bzw. Prüfung), die Erstreckung der für die Ablegung von Teilprüfungen nach bestimmten Lehrplan- und Prüfungsvorschriften vorgesehenen Frist von drei auf fünf Jahre und die Verpflichtung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, erforderlichenfalls (im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Abschlüsse) Curricula zu erlassen, vorgesehen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Riepl die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Sabine Mandak, Anna Franz, Mag. Dr. Martin Graf und Dr. Johann Georg Schelling sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf und Dieter Brosz einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Viele Kandidatinnen und Kandidaten für die Berufsreifeprüfung haben bereits in der Vergangenheit Vorbereitungskurse belegt oder sogar erfolgreich absolviert, ohne zuvor eine (formelle) Zulassung zur Berufsreifeprüfung erwirkt zu haben. Andere wiederum haben sich (noch ohne einen Vorbereitungslehrgang besucht zu haben) im Hinblick auf die bloße Absicht, die Berufsreifeprüfung absolvieren zu wollen, intensiv mit derselben und mit den Modalitäten ihrer Absolvierung auseinandergesetzt. Die vorgeschlagene Ergänzung der Übergangsbestimmung des neuen § 11b der Regierungsvorlage soll diesem Umstand Rechnung tragen und grundsätzlich allen Berufsreifeprüfungswerberinnen und -werbern die Möglichkeit einräumen, bis zum Ende des Jahres 2008 selbst zu entscheiden, ob sie die Prüfung nach der Rechtslage abzulegen wünschen, wie sie vor der gegenständlichen Novelle (bis zum Ablauf des 31. August 2008) gegolten hat, oder ob sie die Prüfung nach der ab diesem Zeitpunkt geltenden (neuen) Rechtslage abzulegen wünschen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf und Dieter Brosz einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 06 19

                                     Franz Riepl                                                                    Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann