652 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Johann Rädler, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform“

Die Abgeordneten Johann Rädler, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 06. Juni 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Präambel der VO (EG) Nr. 5/2001 des Rates vom 19. Dezember 2000 zur Änderung über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (Verordnung zur verpflichtenden Kennzeichnung von Eiern nach Haltungsform und Herkunft) heißt es:

„Die Art der Legehennenhaltung ist für die Konsumenten beim Kauf von Eiern zu einem der wichtigsten Faktoren geworden. Die EU-Kommission hat sich verpflichtet, eine Änderung der Vermarktungsnormen vorzuschlagen und die Angabe der Haltungsform auf den Eiern und ihren Verpackungen verpflichtend vorzuschreiben, um eine Irreführung des Konsumenten auszuschließen. Nur durch klare und eindeutige obligatorische Angaben kann sichergestellt werden, dass der Konsument bei der Auswahl der Eier über die Art der Legehennenhaltung informiert ist. Die obligatorische Anbringung der geeigneten Angaben entspricht dem Wunsch der Konsumenten und ihrer Organisationen.“

Im Gegensatz zur verpflichtenden Angabe von Herkunft und Haltungsform auf Frischeiern (Verordnung (EG) Nr. 557/2007), gibt es für den Konsumenten derzeit keine Möglichkeit selbiges bei verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten, sowie in der Gastronomie festzustellen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der Konsument bei verarbeiteten Eiern ebenso wie bei Frischeiern Herkunft und Haltungsform erfahren möchte.

Bis auf europäischer Ebene ein gemeinschaftlich verpflichtendes Kennzeichnungssystem geschaffen wird, ist ein freiwilliges österreichisches System der effizienteste Weg und ein Gebot der Stunde, um die Konsumenten zu informieren.

Hinzu kommt, dass in Österreich die Käfighaltung ab 2009 verboten sein wird. Viele Bauern befürchten nun, dass die eierverarbeitende Industrie künftig Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlich produzierte Qualitätseier aus Boden- oder Freilandhaltung zu beziehen. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gibt sowohl dem Konsumenten die Möglichkeit sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Gerhard Steier die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Wolfgang Zanger, Sigisbert Dolinschek, Johann Rädler sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Johann Maier.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Gerhard Steier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 07 01

                                  Gerhard Steier                                                               Mag. Johann Maier

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann