Entschließung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-       die Weiterentwicklung von Systemen der Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung vor allem für landwirtschaftliche Produkte (z.B. Milch), bei denen auf gute Erfahrungen mit der Praktikabilität aufgebaut werden kann, zu fördern. Das gilt in besonderer Weise für gemeinschaftliche Systeme und für Erzeugnisse, die schon jetzt in gemeinsamen Marktorganisationen geregelt sind. Dabei soll auf einen praxisorientierten und effizient umsetzbaren Rechtstext, der der Vielfalt der Warenströme und Produktzusammensetzungen Rechnung trägt, Bedacht genommen werden.

-       für darüber hinausgehende freiwillige Kennzeichnungselemente betreffend der Herkunft soll ein klarer gemeinschaftsrechtlicher Rahmen unter Wahrung der praktischen Machbarkeit geschaffen werden.

-       bei der Ausgestaltung der Kennzeichnungspflichten auf unverpackte und im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung angebotene Produkte auch die Machbarkeit sowie den administrativen Mehraufwand für kleinere Lebensmittelbetriebe und die Gastwirtschaft zu berücksichtigen.

-       den durch unterschiedliche Auslegung des Begriffes „deutlich sicht- und lesbar“ entstehende Verzerrung des freien Handels zu verhindern, in dem man sich für die Festsetzung einer ausreichenden Schriftgröße bei gutem Kontrast einsetzt. Leitlinien mit best practise Beispielen für leicht lesbare Etiketten können dabei einen wesentlichen Input leisten.

-       Vorbereitungen zu treffen, um im Bereich der Qualitätsauslobungen durch die Schaffung einer
„Clearingstelle“ Informationsmöglichkeiten bereit zu stellen, durch die den Konsumenten es ermöglicht wird, jene Parameter zu erkennen, die die Qualitätsauslobung rechtfertigen.

-       zur Absicherung des hohen Tierschutzstandards Österreichs ein System zu erarbeiten und zu fördern, das die Auslobung von tiergerechten Haltungssystemen am Produkt ermöglicht und so diese Information über die Haltungsweise an den Konsumenten weitergeben wird.