7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. Oktober 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Am 27. Juni 2005 haben Bund, Land und Stadt, sowie das ÖOC in einer gemeinsam unterschriebenen politischen Erklärung festgehalten, dass sich Bund, Land und Stadt Salzburg solidarisch an der Haftung für die Winterspiele 2014 beteiligen werden. Das gilt auch für den Fall, dass unvorhersehbare Ereignisse über das Stammkapital der Betriebsgesellschaft hinausgehende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich machen. Der Anteil des Bundes und des Landes Salzburg wurde mit 40 Prozent festgelegt, jener der Stadt Salzburg und der Durchführungsgemeinden mit jeweils 10 Prozent. Der Bund und das Land haben sich verpflichtet, in Ministerrat und Parlament, respektive in der Landesregierung und im Landtag, die entsprechenden Umsetzungsbeschlüsse einzuleiten und zu unterstützen. Das Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz entspricht aber nicht dieser Vereinbarung - so die Schlussfolgerung der o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und o.Univ.-Prof. Dr. Walter Berka in ihrem Rechtsgutachten vom 25.10.2006 für die Stadt Salzburg: ‚4. Das Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz betrifft Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionen für die Olympischen Winterspiele 2014, nicht hingegen die Übernahme einer Haftung.“
Mit dem gegenständlichen Gesetzesantrag soll die Zusage des Bundes umgesetzt werden und das Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz ergänzt werden.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. November 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Peter Haubner, Sigisbert Dolinschek, Lutz Weinzinger, Franz Eßl, Herta Mikesch, Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Sigisbert Dolinschek einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Der Bund beteiligt sich auf Grund der politischen
Vereinbarung vom 27. Juni 2005 zwischen dem Bund (Bundeskanzler Dr.
Schüssel), dem Land Salzburg (Landeshauptfrau Mag. Burgstaller), der
Stadt Salzburg (Bürgermeister Dr. Schaden) und dem ÖOC
(Präsident Dr. Wallner) mit 49,9 % am Stammkapital von 100 Millionen Euro
der Durchführungsgesellschaft für die Olympischen Winterspiele 2014.
Das Land Salzburg beteiligt sich mit 29,1 %, die Stadt Salzburg sowie die
Durchführungsgemeinden mit je 10 % und das ÖOC mit 1 %. Mangels
Liquidität der Durchführungsgesellschaft wird der Bundesanteil von
49,9 Millionen Euro für den Fall, dass die Stadt Salzburg den Zuschlag
für die Ausrichtung der
Olympischen Winterspiele 2014 erhält, vom Bund voraussichtlich zur
Gänze im Jahr 2008 einzuzahlen sein.
Darüber hinaus haften auf Grund der vorgenannten politischen Vereinbarung der Bund und das Land Salzburg mit je 40 %, die Stadt Salzburg und die Durchführungsgemeinden mit je 10 % für den Fall, dass unvorhersehbare Ereignisse über das Stammkapital hinausgehende zusätzliche Mittel erforderlich machen. Dies soll nun auch aus dem Gesetzestext klar hervorgehen. Sowohl die Beteiligung des Bundes am Stammkapital der Gesellschaft mit 49,9 Millionen Euro als auch die über das Stammkapital hinausgehende 40%ige Haftung des Bundes wurden von der Bundesregierung mit Beschluss vom 29. Juni 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde von der Bundesregierung die Beteiligung an der Finanzierung nachhaltiger Sportinfrastrukturanlagen mit einem Drittel zugesichert und die betroffenen Bundesminister ermächtigt, die vom IOC geforderten Garantiererklärungen auf der Grundlage der österreichischen Gesetze und der einschlägigen EU-Richtlinien abzugeben.
Das von der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH (Salzburger Olympiagesellschaft) vorgelegte Budget zeigt ein Gesamtvolumen von US $ 1,090 Milliarden (872 Millionen €). Abzüglich des Stammkapitals von 125 Mio. US $ (100 Millionen €) der Durchführungsgesellschaft haftet der Bund für den Fall, dass unvorhersehbare – nicht in der Macht des Organisationskomitees liegende – Ereignisse eintreten für 40 %.
Aufgrund der Einmaligkeit einer Olympiabewerbung soll damit die Salzburger Bewerbung für 2014 gegenüber dem IOC bestens unterstützt und mögliche Risken durch gesetzlich geregelte anteilige Haftungsübernahmen abgesichert werden. Die vorliegende Gesetzesregelung stellt aber kein Präjudiz für zukünftige Haftungsübernahmen des Bundes dar.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Sigisbert Dolinschek mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ferner beschloss der Budgetausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:
„Die Mitglieder des Budgetausschusses gehen davon aus, dass sich das mögliche Haftungsrisiko für „außerordentliche Ereignisse“ durch einen bestimmten Höchstbetrag nicht beziffern lässt. In Abweichung bisheriger Haftungsübernahmen durch den Bund wird von einer Gesetzesregelung nach § 66 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) Abstand genommen. Das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014 – Ermächtigungsgesetz) in der Fassung des Abänderungsantrages (16/A XXIII.GP) stellt daher eine lex specialis zu § 66 Bundeshaushaltsgesetz dar. Mit dieser Gesetzesregelung wird der politischen Vereinbarung vom 27.Juni 2005 zwischen dem Bund (Bundeskanzler Dr. Schüssel), dem Land Salzburg (Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller), der Stadt Salzburg (Bürgermeister Dr. Heinz Schaden) und dem ÖOC (Präsident Dr. Wallner) entsprochen.“
„Der Budgetausschuss geht davon aus, dass hinsichtlich des gefassten Beschlusses über die Haftung des Bundes im Rahmen der Olympia 2014 zumindest das vom Aufsichtsrat der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH am 28. November 2006 beschlossene Budget die Basis bildet.“
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2006 11 28
Mag. Johann Maier Jakob Auer
Berichterstatter Obmann