103/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung (BMLV)
betreffend Einsatz österreichischer Soldaten im Irak

Hinweisen zufolge waren während der gesamten Periode der EU Ratspräsidentschaft durch
Österreich (vom 01/2006 bis 06/2006) zumindest zwei österreichische Soldaten im Irak
eingesetzt. Die Aufgaben die die österreichischen Soldaten durchführten, lagen im Bereich
Nachrichtendienst.

Gemäß Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von
Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) hat die Bundesregierung bei der
Teilnahme von Personen an Maßnahmen der Friedenssicherung einschließlich der Förderung
der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte im Rahmen
einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) oder in Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das Einvernehmen mit dem
Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen.

Bei der Entsendung österreichischer Soldaten konnte der Hauptausschuss des Nationalrats die
verfassungsgesetzlich vorgeschriebene Bewilligung gar nicht erteilen, weil ein Ansuchen oder
eine Information Ihrerseits an das Parlament überhaupt nicht erfolgte.
Es besteht der massive Verdacht, dass es im Zuge dieses Einsatzes zu einem groben Verstoß
gegen die bundesverfassungsgesetzlichen Vorschriften für die Entsendung von Soldaten in
das Ausland kam.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Wie viele österreichische Soldaten wurden bisher im Irak eingesetzt?

2.      Wie lange befanden sich die österreichischen Soldaten im oben beschriebenen
Einsatz im Irak?


3.      Was war das genaue Aufgabengebiet der Soldaten während ihres Einsatzes?

4.      Welche militärischen Ziele wurden mit diesem Einsatz verfolgt?

5.      Unter welchem Kommando haben die genannten Soldaten im Irak agiert?

6.      Sind derzeit österreichische Soldaten im Irak eingesetzt?

7.      Wurden sonst noch Soldaten in das Krisengebiet des „Mittleren Ostens" ohne
Herstellung des Einverständnisses mit dem Hauptausschuss des Nationalrats
entsandt?

8.      Auf welcher gesetzlichen Grundlage waren oben genannte Soldaten im Einsatz?

9.      Warum wurde der Hauptausschuss des Nationalrats nicht mit dieser Frage
befasst?

10.  Was werden Sie als BM tun, damit solche Verstöße gegen Verfassungsgesetze in
Ihrem Ministerium nicht mehr vorkommen?