103/J XXIII. GP
Eingelangt am
29.11.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald
Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für
Landesverteidigung (BMLV)
betreffend Einsatz österreichischer Soldaten im Irak
Hinweisen
zufolge waren während der gesamten Periode der EU Ratspräsidentschaft
durch
Österreich (vom 01/2006 bis 06/2006)
zumindest zwei österreichische Soldaten im Irak
eingesetzt. Die Aufgaben die die österreichischen Soldaten
durchführten, lagen im Bereich
Nachrichtendienst.
Gemäß
Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der
Entsendung von
Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) hat die Bundesregierung
bei der
Teilnahme von Personen an Maßnahmen der Friedenssicherung
einschließlich der Förderung
der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und
des Schutzes der Menschenrechte im Rahmen
einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) oder in
Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im
Rahmen der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik das Einvernehmen mit dem
Hauptausschuss des Nationalrates
herzustellen.
Bei der
Entsendung österreichischer Soldaten konnte der Hauptausschuss des
Nationalrats die
verfassungsgesetzlich vorgeschriebene Bewilligung gar nicht erteilen, weil ein
Ansuchen oder
eine Information
Ihrerseits an das Parlament überhaupt nicht erfolgte.
Es besteht der massive Verdacht, dass es im Zuge dieses Einsatzes zu einem
groben Verstoß
gegen die bundesverfassungsgesetzlichen Vorschriften für die Entsendung
von Soldaten in
das Ausland kam.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie viele österreichische Soldaten wurden bisher im Irak eingesetzt?
2.
Wie lange befanden sich die österreichischen
Soldaten im oben beschriebenen
Einsatz im Irak?
3. Was war das genaue Aufgabengebiet der Soldaten während ihres Einsatzes?
4. Welche militärischen Ziele wurden mit diesem Einsatz verfolgt?
5. Unter welchem Kommando haben die genannten Soldaten im Irak agiert?
6. Sind derzeit österreichische Soldaten im Irak eingesetzt?
7.
Wurden sonst noch Soldaten in das Krisengebiet des
„Mittleren Ostens" ohne
Herstellung des Einverständnisses mit dem Hauptausschuss des Nationalrats
entsandt?
8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage waren oben genannte Soldaten im Einsatz?
9.
Warum wurde der Hauptausschuss des Nationalrats nicht
mit dieser Frage
befasst?
10. Was werden
Sie als BM tun, damit solche Verstöße gegen Verfassungsgesetze in
Ihrem Ministerium nicht mehr vorkommen?