1247/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesminister für Inneres
betreffend organisierte Schlepperei mit jungen Hunden aus Zwingerzuchten
Jährlich werden unzählige Welpen aus großen Zwinger-Zuchten in Ungarn, der Slowakei und Tschechien von HändlerInnen nach Österreich gebracht und bei Shopping Zentren oder an Autobahn-Raststätten verkauft. Einzelne dieser Zuchtbetriebe halten bis zu 1000 Muttertiere und eine artgerechte Haltung sowie Erziehung in der so wichtigen Prägungsphase sind nicht gewährleistet.
Am 3. Juli 2007 wurde eine diesbezügliche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, weil am 23. Juli 2007 ein Hundetransport aus Ungarn unterwegs war. Bei den Hunden, die teilweise in Plastikkisten transportiert wurden, handelte es sich um Malteser, Yorkshire-Terrier, Cocker Spaniel, Chiuhuahua und Westhighland-Terrier. Laut Angaben einer Tierärztin des Tierschutzhauses Parndorf, wo die Tiere anschließend untergebracht worden sind, waren die Hunde teilweise weniger als acht Wochen alt, hatten schweren Durchfall, waren dehydriert und ein etwa fünfjähriger Hund hatte völlig vereiterte Zähne.
Da die Tiere nicht nur oft krank, sondern meist auch verhaltensgestört sind, könnten vor allem größere Hunde auch - durch menschliches Verschulden und durch die Ignoranz der Behörden - zur Gefahr werden. Es ist daher dringend geboten, gegen diese Missstände vorzugehen. In den meisten Fällen wird auch das gerichtlich strafbare Delikt der Tierquälerei (§222 StGB) verwirklicht.
Beim oben erwähnten Vorfall gingen einzelne Beamte der Autobahnpolizei gegen die TierschützerInnen, die diese Missstände aufgezeigt hatten, vor und bedrohten sie mit einer Anzeige wegen Anstiftung. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sowohl im § 34 TSchG als auch nach dem Tiertransportgesetz ist eine Mitwirkungspflicht der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorgesehen. Durch welche Maßnahmen werden Sie gegen die oben angeführten Missstände vorgehen?
2. Beim o.a. Vorfall handelt es sich um keinen Einzelfall, sondern um gängige Praxis. Welche Anweisungen werden Sie daher den zuständigen Beamten für zukünftige derartige Fälle erteilen?
3. Werden sie die Sicherheitsbeamten anweisen, in Zukunft nicht gegen TierschützerInnen, die diese Missstände aufzeigen, vorzugehen, sondern mit ihnen zu kooperieren? Wenn nein, warum nicht?