1311/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Aspöck

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Politische Auslieferungscausa Kasachstan"

In den Medien wurde die zwischen dem Präsidenten der Republik Kasachstan Nursultan Nasarbayev und dem - in Österreich ansässigen - vormaligen Vize-Außenminister und zuletzt Botschafter der Republik Kasachstan Rakhat Aliev schwelende politische und private Auseinandersetzung umfangreich kolportiert, welche zuletzt in einem an Österreich gerichteten Auslieferungsersuchen in Bezug auf Rakhat Aliev gipfelte. In diesem Zusammenhang wurde von mehreren Seiten - und so auch in den Medien – von einer diesbezüglich bei Ihnen erfolgten Intervention des Präsidenten der Republik Kasachstan berichtet. So hat etwa die Tageszeitung Der Standard" (Sa./So.-Ausgabe, 2./3. Juni 2007) berichtet, Präsident Nasarbajew soll am 1. Juni 2007 telefonisch bei Ihnen auf die Festnahme Alievs gedrungen haben.

Aufgrund dieses Sachverhalts stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundeskanzler im Interesse der Rechtsstaatlichkeit folgende

Anfrage:

1.) Ist es zutreffend, dass Sie der Präsident der Republik Kasachstan am 1. Juni 2007 telefonisch kontaktiert hat?

2.) Ist es zutreffend, dass Sie der Präsident der Republik Kasachstan in jenem Telefonat auf das österreichische Auslieferungsverfahren betreffend Rakhat Aliev angesprochen hat?

3.) Ist es zutreffend, dass Präsident Nasarbajew bei Ihnen auf die Festnahme Alievs gedrungen hat?


4.) Weshalb rief Sie Präsident Nasarbajew an?

5.) Was genau hat er in jenem Telefonat gesagt?

6.) Was genau haben Sie in jenem Telefonat geantwortet?

7.) Wären Sie bereit, Ihr Einverständnis für die Abspielung und Bekanntmachung einer Aufnahme jenes Telefonats zu geben?

8.) Handelt es sich bei einem Auslieferungsverfahren um eine Justizangelegenheit?

9.) Geht aus einer der die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung regelnden Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes eine Kompetenz des Bundeskanzlers in Justizangelegenheiten hervor?

10.) Warum reden Sie mit ausländischen Staatsoberhäuptern über Justizangelegen- heiten?

11.) Wurde von Seiten der Republik Kasachstan in diesem Auslieferungsverfahren Druck auf die Republik Österreich ausgeübt?

12.) Bleibt das Auslieferungsverfahren der unabhängigen österreichischen Justiz vorbehalten oder haben Sie auf dessen Ablauf Einfluss genommen oder Informationen von        der        Justiz        über       jenes        Auslieferungsverfahren        eingeholt?

13.) Werden Sie auf dieses Auslieferungsverfahren Einfluss nehmen?

14.) Ist Ihnen ein Fall bekannt, in dem die Republik Kasachstan jemals eine Auslieferung nach Österreich vorgenommen hat?


15.) Existiert nach Ihrem Wissensstand überhaupt ein Auslieferungsübereinkommen zwischen der Republik Kasachstan und der Republik Österreich, auf das sich ein Auslieferungsersuchen gründen könnte?

16.) Werden Sie dem Präsidenten der Republik Kasachstan gegenüber klarstellen, dass die österreichische Justiz nur auf Grund der Gesetze und nicht nach politischen Gesichtspunkten entscheiden darf und dass es in Österreich dem Bundeskanzler nicht zukommt, Einfluss auf die hier unabhängige Justiz zu nehmen?

17.) Ist das Justizsystem der Republik Kasachstan nach Ihrem Wissensstand unabhängig?

18.) Hat die Republik Kasachstan das UN-Anti-Folter-Übereinkommen unterzeichnet?

19.) Können Sie mit Gewissheit sagen, dass hinreichende Gewähr besteht, dass in Kasachstan Folter und unmenschliche Strafen de iure und de facto ausgeschlossen sind?

20.) Halten Sie es für richtig, dass Österreich durch den Vorwand eines Auslieferungsersuchens in einen offenkundigen Politstreit und Privatkampf zwischen kasachischen Politikern und (Ex-)Verwandten (nämlich zwischen Präsident Nazarbayev und seinem Ex-Schwiegersohn Ex-Vizeaußenminister Aliev) hineingezogen wird?

21.) Werden Sie dies auch dem Präsidenten der Republik Kasachstan gegenüber klarstellen?

22.) Können Sie nach Ihrem Wissensstand beziffern oder einschätzen, welcher Personalaufwand und welche Kosten der Republik Österreich durch das erwähnte Auslieferungsersuchen der Republik Kasachstan bisher entstanden sind?