1328/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.07.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst

betreffend nicht rechnungshofkonformer Propaganda

In der vergangenen Legislaturperiode haben immer wieder SPÖ-Abgeordnete in
parlamentarischen Anfragen die Informations- und Werbema
ßnahmen der damaligen
Bundesregierung hinterfragt und kritisiert. So gab es im Jahr 2006 eine ganze
Anfragenserie zu diesem Thema, in der insbesondere auch auf die vom
Rechnungshof eingeforderten Grunds
ätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckm
äßigkeit mit folgenden Worten hingewiesen wurde:

Erst jüngst war es wieder der Rechnungshof, der in seinem Tätigkeitsbericht für
das Jahr 2004 (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187
d.B.) erneut dieses Au
ßerachtlassen der von ihm erarbeiteten generellen
Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen
der Bundesregierung" kritisierte. Abgesehen von den oben erwähnten Prinzipien der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit insistierte dieser u.a. darauf,
dass die
Grenzen zwischen einer zulässigen und unzulässigen Finanzierung von
Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und Werbemaßnahmen" dann erreicht
seien,
wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt"."

In jüngster Zeit sind gerade aber von der Bundesministerin für Frauen, Medien und
Öffentlichen Dienst Inserate geschalten worden, welche diesen Kriterien in keinster
Weise entsprechen, da sie verbunden mit dem Foto der Frau Bundesminister
haupts
ächlich als Werbung für sie angesehen werden können, so zum Beispiel im
Wirtschaftsblatt vom 6. Juli 2007.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen,
Medien und Öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1.  In welchen Medien haben Sie Werbemaßnahmen auf Kosten der
Steuerzahler geschaltet?

2.                 Von wem wurden diese Inserate vorbereitet und umgesetzt?

3.                 Was haben die Inserate in den Medien im Einzelnen gekostet?

4.                 Wie rechtfertigen Sie derartige Inseratenschaltungen, welche den oben
angef
ührten Kriterien des Rechnungshofes nicht entsprechen?