1451/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Evaluierung der Forschungspolitik

 

 

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm dazu, dass „[a]uf Basis einer Mehrjahresplanung [...] bis 2010 die Forschungsquote auf 3% angehoben werden“ soll. Derzeit mangelt es jedoch an einer grundlegenden Gesamtschau über den status-quo der Forschungspolitik, und von einer umfassenden, integrierten Mehrjahresplanung ist nichts zu erkennen. Existierende Planungen sind entweder zahnlos – etwa die „Strategie 2010“ des Rates für Forschung und Technologieentwicklung – oder auf Teilbereiche des Forschungsbetriebs beschränkt.

 

In dem von den Abgeordneten Sburny, Kogler, Freundinnen und Freunden bereits am 4. Dezember 2003 eingebrachten Entschließungsantrag zur „Evaluierung der Auswirkungen der steuerlichen Begünstigungen für Forschung und Entwicklung in zwei bis spätestens drei Jahren“[1], wurde die Evaluierung der österreichischen Forschungspolitik gefordert. Leider konnte dieser Antrag in der Sitzung des Finanzausschusses vom 28. April 2005 keine Mehrheit finden.

 

Der zuletzt präsentierte Bericht der OECD zur wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs unterstützt die Forderung, die Effizienz der österreichischen Forschungsförderung genauer zu analysieren. Die gegenwärtige Situation wird folgendermaßen charakterisiert: „considerable scope seems to exist to make [R&D] spending more effective” (OECD Economic Surveys 2007: Austria, S.14). Ähnlich auch die diesjährige Kritik des Rechnungshofs, der feststellt: “Eine Abstimmung der indirekten Forschungsförderung mit den direkten Forschungsförderungsmaßnahmen wäre herbeizuführen“ (Rechnungshof: Bund 2007/06, S. 44)[2]

 

Es erscheint positiv, dass im Umfeld der Alpbacher Technologiegespräche 2007 mehrere Regierungsmitglieder den Willen zu einer umfassenden Evaluierung der österreichischen Forschungspolitik erkennen ließen. Dies betreffe sowohl die direkte als auch die indirekte Forschungsförderung, die lt. BM Faymann "in ein gemeinsames Bild“ gebracht bzw. lt. StS Kranzl „besser aufeinander abgestimmt“  (Die Presse, 24.08.2007, S.32) werden sollen. Minister Faymann versprach in Alpbach eine „Systemevaluierung“ bei der Forschungsförderung. Der Evaluierungsbericht soll nach seinen Worten bei den Technologiegesprächen in Alpbach 2008 präsentiert werden. Entscheidend wird jedoch sein, dass einer Evaluierung auch tatsächliche strukturelle Veränderungen der österreichischen Forschungspolitik folgen werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1.      Welches Ministerium bzw. welche Ministerien werden die Evaluierung beauftragen?

 

2.      Was ist die Rolle des BMWA im Rahmen der Erstellung der Evaluierung?

 

3.      Was ist die Rolle des BMVIT im Rahmen der Erstellung der Evaluierung?

 

4.      Was ist die Rolle des BMWF im Rahmen der Erstellung der Evaluierung?

 

5.      Welche Bereiche der Forschungsförderung sollen evaluiert werden (direkte/indirekte Forschungsförderung)?

 

6.      Ist daran gedacht, im Zusammenhang mit der „Systemevaluierung“ auch die Arbeit äußeruniversitärer Forschungsinstitute und -initiativen (ÖAW, CD-Labore, Kompetenz-Zentren etc.) zu evaluieren?

 

7.      Ist daran gedacht, Förderprogramme des BMWA in die Evaluierung mit einzubeziehen?

 

8.      Werden auch die Forschungsförderungen der Länder in die Evaluierung mit einbezogen werden?

 

9.      Werden auch die Wirtschaftsfördereinrichtungen der Länder in die Evaluierung mit einbezogen werden?

 

10.    Wie sind die Zielsetzungen der Evaluierung definiert, und von welcher Stelle werden sie definiert? Welche Personen sind oder werden mit der Ausarbeitung dieser Zielsetzungen befasst?

 

11.    Welche konkreten Fragestellungen wird die Evaluierung umfassen?

 

12.    Wann ist mit einer Beauftragung zu rechnen? Wer trägt die politische Verantwortung der Beauftragung?

 

13.    Ist eine internationale Ausschreibung zur Erstellung der Evaluierung geplant? Wenn ja, wann soll diese stattfinden? Wenn nein, weshalb nicht?

 

14.    Wie ist geplant, die bestmögliche Nachvollziehbarkeit der Evaluierung sicherzustellen?

 

15.    Ist geplant, den Rat für Forschung und Technologieentwicklung in die Erstellung der Evaluierung einzubeziehen?

 

16.    Wie soll die Kooperation zwischen den Ministerien gewährleistet werden? Gab es insbesondere bereits Gespräche mit dem BMF bezüglich der Zurverfügungstellung von genauen Daten über die Inanspruchnahme der indirekten Forschungsförderung?

 

17.    Ist geplant, Additionalitätseffekte öffentlicher Förderungen im Rahmen der Evaluierung zu beleuchten? Wenn ja, werden zu diesem Zweck Daten aus den beteiligten Ministerien, insbesondere BMF und BMWA, mit Daten aus den Förderagenturen, insbesondere FFG, gemeinsam aufgearbeitet?

 

18.    Ist geplant, das Kriterium "volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen“ nach §4 Abs.4 Z.4a EstG im Rahmen der Evaluierung zu beleuchten? Wenn ja, in welcher Form?

 

19.    Ist geplant, die Wirksamkeit von öffentlichen Förderungen auch durch Vergleiche mit einer Kontrollgruppe (vergleichbare, nicht mit öffentlichen Geldern geförderte Projekte oder Betriebe) zu evaluieren?

 

20.    Welche Kosten sind für die Erstellung der Evaluierung projektiert?

 

21.    Wie stellt sich nach derzeitigem Planungsstand der Zeitplan der Evaluierung dar (Ausschreibung, Start, Präsentation von Zwischen- und Endberichten)?

 

22.    In welcher Form sollen die Ergebnisse der Evaluierung verwertet werden?

 

23.    Parallel [zur Evaluierung] soll laut Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) ein Grünbuch ausgearbeitet werden, das in eine österreichische Forschungsstrategie mündet und gleichzeitig mit der Evaluierung abgeschlossen sein soll“ (APA-Meldung vom 23.08.2007[3]). Wie soll sich das Verhältnis zwischen Evaluierung und zukünftiger Forschungsstrategie darstellen? Ist insbesondere tatsächlich geplant, dass Evaluierung und Forschungsstrategie gleichzeitig abgeschlossen werden sollten?

 

24.    Seit längerem kommen Studien und Evaluierungen der österreichischen Forschungspolitik zu dem übereinstimmenden Ergebnis, dass durch das Kompetenz-Wirr-Warr auf Regierungsebene Ineffizienzen geschaffen und prolongiert werden. Prototypisch dafür die OECD[4]: „Austria’s STI policy system lacks strategic focus and needs a centre of gravity and a referee function for supervising the allocation process and imposing a common point of reference for innovators and policy makers”.

Sollte die zu beauftragende Evaluierung zu einem – was vermutet werden kann – vergleichbaren Ergebnis kommen: Wie ist geplant, darauf von Seiten der Bundesregierung zu reagieren? Wird die Evaluierung in diesem Fall einen weiterreichenden Reformprozess einleiten, oder, wie bisher üblich, „schubladisiert“ werden?

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXII/A/A_00305/fname_012095.pdf

[2] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/Teilberichte/Bund/Bund_2007_06/    Bund_2007_06_2.pdf

[3] APA342: Forschungsförderung - Alle Bundesausgaben werden evaluiert

[4] Governance of Innovation Systems: Case Studies in Innovation Policy, Chapter 4