1465/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Vorgehen und Arbeitsweise des Landeskriminalamtes für Oberösterreich"
In den ersten acht Monaten diesen
Jahres wurden in Linz exakt 14.066 kriminelle Delikte
verübt. Konkret bedeutet dies gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres eine
Zunahme um mehr als 1.000 Fälle bzw. 8 Prozent. Dieser negative Trend, der
seitens der
Bevölkerung mit höchster
Besorgnis aufgenommen wird, fügt sich zusätzlich nahtlos in die
Entwicklung der aktuellen Sicherheitslage des gesamten Bundeslandes
Oberösterreich ein.
Hier muss
derzeit der höchste Anstieg der Kriminalität unter allen
Bundesländen zur Kenntnis
genommen werden, und
neben dem Anstieg der Kriminalitätsrate bereitet auch das stete
Absinken der Aufklärrate Grund zur Betroffenheit. In Linz wurden
beispielsweise in den
ersten acht Monaten des Jahres 2007 nur mehr 41 Prozent aller Delikte
aufgeklärt. In sechs
von zehn Fällen bleiben die TäterInnen unerkannt.
Neben dem Faktum der Reduktion der
Zahl der ExekutivbeamtInnen, die z.B. für die
Landeshauptstadt Linz von 889 im Jahre 2003
auf 658 im Jahre 2007 betrug, scheint nunmehr
auch die Neuorganisation der, für die Sicherheit in Linz und
Oberösterreich zuständigen,
Einrichtungen und Institutionen nach Umsetzung der sogenannten
„Polizeireform" eine
Ursache für die verschlechterten
Sicherheitsdaten zu bilden..
Die
Unterzeichnenden Abgeordneten stellten daher nachstehende Anfrage an den
Bundesminister für Inneres.
ANFRAGE
1. Wie viele Planstellen gibt es per 1.9.2007 im Landeskriminalamt für Oberösterreich?
2. Bei wie vielen hierunter handelt es sich um Planstellen für ExekutivbeamtInnen?
3. Bei wie vielen hierunter handelt es sich um Planstellen für Vertragsbedienstete?
4.
Wie viele Bedienstete sind per 1.9.2007 (inkl. ständiger und
vorübergehender
Dienstzuteilung) im
Landeskriminalamt für Oberösterreich beschäftigt?
5.
Auf wie lange beläuft sich zum Stichtag 1.9.2007 die Dauer der
durchschnittlichen
Dienstzuteilungen?
6.
Welche Ausbildung müssen die MitarbeiterInnen des
Landeskriminalamtes für
Oberösterreich
aufweisen?
7.
Existiert eine Zusatzausbildung, die MitarbeiterInnen des LKA OÖ
aufweisen müssen,
um dort arbeiten zu
können?
8.
Wenn ja, wird diese Zusatzausbildung von allen MitarbeiterInnen, also
sowohl jenen
mit ständiger,
wie auch jenen mit vorübergehender Dienstzuteilung abverlangt?
9. Wenn ja, warum?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Gerichtsakte wurden seitens des LKA OÖ im Jahr 2006 bearbeitet?
12.
Bezug nehmend auf die vorangegangene Frage: Wie viele unter diesen
konnten bis
zum 1.9.2007
geklärt werden?
13.
In wie vielen Fällen (Bezug nehmend auf die nachgefragte Anzahl
der Gerichtsakte)
kam es bis zum
1.9.2007 zu einer tatsächlichen gerichtlichen Verurteilung?
14.
Wie viel Strafakte wurde seitens des Landeskriminalamts für
Oberösterreich im
Zeitraum vom 1.1.2007
bis zum 1.7.2007 bearbeitet?
15. Wie viele Gerichtsdelikte wurden beim SPK Linz im Jahr 2006 zur Anzeige gebracht?
16.
Wie viele beim Stadtpolizeikommando Linz aufliegende Gerichtsdelikte
wurden in
dieser Zeitspanne vom
vom Landeskriminalamt für Oberösterreich übernommen?
17.
Wie viele Anzeigen vom SPK Linz wurden vom LKA OÖ zur Bearbeitung
übernommen?
18.
Bezug nehmend auf die obige Frage nach den Gerichtsdelikten: Um welche
Delikte
handelte es sich
dabei?
19. Wie viele von den obig besprochenen Delikten wurde geklärt?
20. Wie viele
von den obig nachgefragten Gerichtsanzeigen beim Stadtpolizeikommando
Linz wurden durch das
Landeskriminalamt OÖ übernommen und später an das
Stadtpolizeikommando zur weiteren Bearbeitung rückübermittelt?
21. Werden seitens des LKA OÖ
grundsätzlich alle schweren Delikte bzw.
Kapitalverbrechen übernommen, und wenn
ja, um wie viele handelt es sich in Summe
bis zum 1.9.2007?
22. Falls ein
Akt des Stadtpolizeikommando Linz durch das LKA OÖ übernommen wird:
Wer
entscheidet, ob diese Übernahme erfolgen soll?
23. Sind dem
Minister eventuelle Konflikte bekannt, die beim Begehren des LKA, einen
Akt vom SPK zu
übernehmen, zwischen LKA und SPK auftreten?
24. Sind dem Ministerium bzw. seinen,
in solchen Fällen üblicherweise betrauten
MitarbeiterInnen eventuelle Konflikte
bekannt, die beim Begehren des LKA, einen
Akt vom SPK zu übernehmen, zwischen LKA und SPK auftreten?
25. Wenn ja, wer erhält üblicherweise Information über derartige Konflikte?
26. Falls es zu Konflikten kommt, um welche Art des Konflikts handelt es sich dabei?
27. Existiert
seitens des Bundesministeriums für Inneres Richtlinen um derartige
Konflikten zu
lösen?
28. Wenn ja, wie
sehen diese aus und welche Personen bzw. Institutionen sind damit
betraut?