148/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Grundversorgung von nicht abschiebbaren Personen.
Zum Themenkomplex Grundversorgung von Asylwerbern finden sich im aktuellen Sicherheitsbericht Ihres Ministeriums die folgenden Zitate:
„Die Grundversorgung stellt die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sicher, sieht die Bezahlung eines monatlichen Taschengeldes vor und beinhaltet Maßnahmen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung." (355)
„Mit 31.12.2005 waren 29 406 (31.12.2004: 27 702) hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Rahmen dieses Versorgungsmodells untergebracht (+6,15%)." (355)
Unter die Definition „hilfs- und schutzbedürftige Fremde" fallen unter Anderem auch „andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen"
(355)
Österreich gewährt also eine Grundversorgung ohne Gegenleistung an mehr Personen, als Bregenz Einwohner hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1) Bei wie vielen der 29406 Begünstigten der Grundversorgungsvereinbarung handelt es sich um aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Personen?
2) Welches sind die rechtlichen und faktischen Gründe, die eine Abschiebung verhindern?
3) Wie hoch sind die Kosten pro versorgter Person, die im Jahr 2005 durch die Grundversorgungsvereinbarung entstanden sind?
4) Wie hoch sind die Gesamtkosten aus der Grundversorgung?
5) Gibt es über die Kosten der Grundversorgung hinausgehende Kosten, die für die Unterbringung und Betreuung von Asylwerbern und Asylberechtigten anfallen. Wenn ja, wie hoch sind diese?