148/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Grundversorgung von nicht abschiebbaren Personen.

Zum Themenkomplex Grundversorgung von Asylwerbern finden sich im aktuellen Sicherheitsbericht Ihres Ministeriums die folgenden Zitate:

Die Grundversorgung stellt die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sicher, sieht die Bezahlung eines monatlichen Taschengeldes vor und beinhaltet Maßnahmen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung."                 (355)

Mit 31.12.2005 waren 29 406 (31.12.2004: 27 702) hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Rahmen dieses Versorgungsmodells untergebracht (+6,15%)."        (355)

Unter die Definition hilfs- und schutzbedürftige Fremde" fallen unter Anderem auch andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen"

(355)

Österreich gewährt also eine Grundversorgung ohne Gegenleistung an mehr Personen, als Bregenz Einwohner hat.


In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1)           Bei wie vielen der 29406 Begünstigten der Grundversorgungsvereinbarung handelt   es   sich   um   aus   rechtlichen   oder   faktischen   Gründen   nicht abschiebbare Personen?

2)           Welches sind die rechtlichen und faktischen Gründe, die eine Abschiebung verhindern?

3)           Wie hoch sind die Kosten pro versorgter Person, die im Jahr 2005 durch die Grundversorgungsvereinbarung entstanden sind?

4)           Wie hoch sind die Gesamtkosten aus der Grundversorgung?

5)           Gibt es über die Kosten der Grundversorgung hinausgehende Kosten, die für die Unterbringung  und  Betreuung von Asylwerbern  und Asylberechtigten anfallen. Wenn ja, wie hoch sind diese?