149/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Unterscheidung von Asyl und Zuwanderung.
Zur
Unterscheidung von Asyl und Zuwanderung sagten Sie in einer Pressekonferenz
am 13.11.2006: „Ganz, ganz
wichtig war uns in diesen Gesetzen die Trennung
zwischen Asyl und Zuwanderung." www.oevp.at
Zum Themenkomplex Integration - „Asylberechtigte"
findet sich im aktuellen
Sicherheitsbericht
Ihres Ministeriums das folgenden Zitat:
„In 22 Integrations- und Deutschkursen wurden
Flüchtlinge geschult, und im
Anschluss auf
Arbeitsplätze vermittelt. [...] Bei dieser
Berufsvorbereitung werden
Berufsbilder erarbeitet,
Bewerbungsunterlagen erstellt und Vorstellungsgespräche
trainiert." (356)
Laut
Bundesvoranschlag 2006 1/11508 sind für „Beiträge zum Fonds zur Integration
von Flüchtlingen"
€ 4,768 Mio
veranschlagt, während für Unterstützungsleistungen
zur Rückkehr lediglich € 20.000,- veranschlagt wurden. Das sind in
etwa 0,4% dieser
Summe, und damit sogar bedeutend weniger als
der für 2004 ausgewiesenen
Aufwand für Übersetzungsleistungen (€
27.000,-)!
Integrationsmaßnahmen scheinen sinnvoll, wenn ein
dauerhafter Aufenthalt
begründet werden
soll. Asyl ist dagegen Schutz vor Verfolgung auf Zeit. Das von
Ihnen
geäußerte Anliegen
und die Integrationsmaßnahmen zielen in die entgegen
gesetzte
Richtung.
Zum
Themenkomplex „Fremdenpolizeiliche Maßnahmen"
ist im aktuellen
Sicherheitsbericht
Ihres Ministeriums folgende Tabelle veröffentlicht:
|
Jahr 2005 |
Jahr 2004 |
Veränderung |
Zurückweisungen (§ 52 FrG) |
27043 |
26280 |
+ 3% |
Zurückschiebungen (§ 55 FRG) |
1895 |
4132 |
- 54 % |
Ausweisungen (§§ 33, 34 FrG) |
4745 |
6379 |
- 26 % |
Aufenthaltsverbote (§ 36 FrG) |
7194 |
9132 |
- 21 % |
Schubhaftverhängungen
(§ 61 |
7463 |
9041 |
-17% |
Abschiebungen (§ 56 FrG) |
4277 |
5811 |
- 26 % |
(358)
In
diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1)
Am 1. 6. 1992 trat ein neues Asylgesetz in Kraft. In wie vielen Fällen führte
seither eine Asylgewährung zu einem dauerhaften Aufenthalt in Österreich?
2)
In wie vielen Fällen seit dem 1. 6. 1992 führte eine
Asylgewährung zur
Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft?
3)
In wie vielen
Fällen seit dem 1. 6. 1992 erfolgte
nach Wegfall des Asylgrundes
eine Rückkehr des
Asylberechtigten in seine Heimat, wie dies in der Genfer
Flüchtlingskonvention vorgesehen ist?
4) Wie viele Asylwerber nehmen an Integrationsmaßnahmen teil?
5) Wie viele Asylberechtigte nehmen an Integrationsmaßnahmen teil?
6)
Welchen Zweck haben Integrationsmaßnahmen, die auf einen
dauernden
Aufenthalt hinzielen,
für Asylwerber?