149/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Unterscheidung von Asyl und Zuwanderung.

Zur Unterscheidung von Asyl und Zuwanderung sagten Sie in einer Pressekonferenz
am 13.11.2006:
Ganz, ganz wichtig war uns in diesen Gesetzen die Trennung
zwischen Asyl und Zuwanderung."                                                                     www.oevp.at

Zum Themenkomplex Integration - Asylberechtigte" findet sich im aktuellen
Sicherheitsbericht Ihres Ministeriums das folgenden Zitat:

In 22 Integrations- und Deutschkursen wurden Flüchtlinge geschult, und im
Anschluss auf Arbeitsplätze vermittelt. [...] Bei dieser Berufsvorbereitung werden
Berufsbilder erarbeitet, Bewerbungsunterlagen erstellt und Vorstellungsgespr
äche
trainiert."                                                                                                                              (356)

Laut Bundesvoranschlag 2006 1/11508 sind für Beiträge zum Fonds zur Integration
von Fl
üchtlingen" 4,768 Mio veranschlagt, während für Unterstützungsleistungen
zur Rückkehr lediglich 20.000,- veranschlagt wurden. Das sind in etwa 0,4% dieser
Summe, und damit sogar bedeutend weniger als der f
ür 2004 ausgewiesenen
Aufwand für Übersetzungsleistungen ( 27.000,-)!

Integrationsmaßnahmen scheinen sinnvoll, wenn ein dauerhafter Aufenthalt
begründet werden soll. Asyl ist dagegen Schutz vor Verfolgung auf Zeit. Das von
Ihnen geäußerte Anliegen und die Integrationsmaßnahmen zielen in die entgegen
gesetzte Richtung.

Zum Themenkomplex Fremdenpolizeiliche Maßnahmen" ist im aktuellen
Sicherheitsbericht Ihres Ministeriums folgende Tabelle veröffentlicht:


 

Jahr 2005

Jahr 2004

Veränderung

Zurückweisungen (§ 52 FrG)

27043

26280

+ 3%

Zurückschiebungen (§ 55 FRG)

1895

4132

- 54 %

Ausweisungen (§§ 33, 34 FrG)

4745

6379

- 26 %

Aufenthaltsverbote (§ 36 FrG)

7194

9132

- 21 %

Schubhaftverhängungen    (§    61
FRr)

7463

9041

-17%

Abschiebungen (§ 56 FrG)

4277

5811

- 26 %


(358)


In   diesem   Zusammenhang   richten   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   die
Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1)           Am 1. 6. 1992 trat ein neues Asylgesetz in Kraft. In wie vielen Fällen führte
seither eine Asylgewährung zu einem dauerhaften Aufenthalt in Österreich?

2)           In wie vielen Fällen seit dem 1. 6. 1992 führte eine Asylgewährung zur
Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft?

3)           In wie vielen Fällen seit dem 1. 6. 1992 erfolgte nach Wegfall des Asylgrundes
eine R
ückkehr des Asylberechtigten in seine Heimat, wie dies in der Genfer
Flüchtlingskonvention vorgesehen ist?

4)           Wie viele Asylwerber nehmen an Integrationsmaßnahmen teil?

5)           Wie viele Asylberechtigte nehmen an Integrationsmaßnahmen teil?

6)           Welchen Zweck haben Integrationsmaßnahmen, die auf einen dauernden
Aufenthalt hinzielen, für Asylwerber?