160/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.12.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend aktueller Stand des Programms Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

 

 

Bei der Informationsveranstaltung am 23. November 2006 im BMLFUW wurde der Programm-Entwurf (Stand November 2006) vorgestellt und es wurden von den anwesenden VertreterInnen diverser Gruppen noch Anregungen und Verbesserungsvorschläge gemacht.

 

Ferner soll ein Begleitausschuss eingerichtet werden, dem im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 die regionalen, lokalen und sonstigen öffentlichen Körperschaften, der Wirtschafts- und Sozialpartner, sonstige geeignete Einrichtungen, welche die Zivilgesellschaft vertreten, sowie Nichtregierungsorganisationen wie z.B. Umweltorganisationen und Einrichtungen, die für die Gleichstellung von Männern und Frauen verantwortlich sind, angehören sollen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann soll das Programm offiziell in Brüssel eingereicht werden?

 

2.      Wird der Letztentwurf vor der Einreichung bei der Kommission den AgrarsprecherInnen der Fraktionen im Parlament zugeleitet werden? Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Es soll innerhalb von höchstens drei Monaten nach Programmgenehmigung durch die Kommission ein Begleitausschuss eingerichtet werden. Welche regionalen, lokalen und sonstigen öffentlichen Körperschaften sollen dem Begleitausschuss angehören?

 

4.      Welche sonstigen geeigneten Einrichtungen, die die Zivilgesellschaft vertreten, sollen dem Begleitausschuss angehören?

 

5.      Wie viele VertreterInnen der Umweltorganisationen sollen dem Begleitausschuss angehören?

 

6.      Wie viele Vertreterinnen, die für die Gleichstellung von Frauen und Männern verantwortlich sind, sollen dem Begleitausschuss angehören?

 

7.      Werden auch VertreterInnen des organisierten Tierschutzes in den Begleitausschuss nominiert? Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Werden auch VertreterInnen bäuerlicher Interessensvertretungen wie die Österreichische Bergbauernvereinigung oder die IG Milch dem Begleitausschuss angehören? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Wird den im Parlament vertretenen Parteien die Möglichkeit eingeräumt, Mitglieder für den Begleitausschuss zu nominieren? Wenn nein, warum nicht?

 

10.    Was ist die konkrete Aufgabe des Begleitausschusses und wie oft wird er tagen?

 

11.    Wird es parallel zum Begleitausschuss auch weiterhin den ÖPUL-Beirat mit den bisher vertretenen Organisationen geben und wenn ja, worin besteht der Unterschied bei den Aufgabenstellungen gegenüber dem Begleitausschuss?

 

12.    Werden Sie das Programm LE 07-13 wieder in Form einer Sonderrichtlinie umsetzen? Wenn  ja, in welcher Weise soll das Parlament bei dem Programm, das für die gesamte Laufzeit mit mehr als 7,5 Mrd. € dotiert ist, mitbestimmen bzw. in welcher Weise soll das Parlament über die Durchführung, Begleitung und Evaluierung des Programms informiert werden?

 

13.    Welche der am 23. November bei der Veranstaltung vorgebrachten Vorschläge und Anregungen wurden konkret in das Programm aufgenommen?

 

14.    Gibt es (aufgrund der Kürzungen der Bioprämien gegenüber der Vorperiode) bei der Bioprämie (Maßnahme 214) noch Nachbesserungen oder zusätzliche Anreize für den Biolandbau (Ermöglichung des Einstiegs während der gesamten Laufzeit etc.) ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

15.    Gibt es angesichts der zu knapp bemessenen Förderungen für die extensiven Grünlandbetriebe und ihres positiven Beitrages zur Landschaftspflege (Maßnahme 214) noch Nachbesserungen? Wenn nein, warum nicht?

 

16.    Inwiefern sind Sie den Forderungen des Naturschutzes nachgekommen, die Mittel für Naturschutzmaßnahmen nicht zu limitieren, sondern deutlich zu erhöhen? Wie viele Mittel sollen insgesamt für welche Naturschutz-Maßnahmen zur Verfügung stehen?

 

17.    Die Anhebung der Tierbesatzgrenzen und die komplizierte Düngemittelberechnung wurden heftig kritisiert, weil sie zu einer Intensivierung der Produktion beitragen und völlig unübersichtlich sind. Haben Sie daher im Sinne der Umwelt und des Wasserschutzes den Anhang E neu überarbeitet und wenn nein, warum nicht?

 

18.    Im Entwurf November 2006 wird die maximal mögliche Dotierung für die Achse 2 (80% der Mittel für Umwelt- und Landmanagement) nicht ausgenützt und stattdessen die Achse 1 (Modernisierung) aufgestockt. Wurde im überarbeiteten Entwurf (bzw. dem offiziell bei der Kommission eingereichten Programm) zugunsten der 2. Säule noch nachgebessert (z.B. zugunsten von Naturschutzmaßnahmen etc.)?

 

19.    Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Verhandlungen und mit welcher Begründung von der Kommission bisher abgelehnt oder als verbesserungswürdig erachtet?