1608/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Planstellen im BMI"
Mit der AB
1145/XXIII.GP vom 28.August 2007 wurden dem Fragesteller auf die Fragen 5 und
6 der Anfrage
betreffend „Personalentwicklung im Bundesministerium für
Inneres"
(Wie viele offene Planstellen gab es mit Stichtag 31.12.2006 in Ihrem
Bundesministerium,
nachgeordneten Dienststellen oder
ausgegliederten Einrichtungen (Aufschlüsselung auf
Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und
ausgegliederte bzw.
privatisierte Unternehmen)?
Wie viele
offene Planstellen gab es mit Stichtag 30.06.2007 in Ihrem Bundesministerium,
nachgeordneten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen
(Aufschlüsselung auf
Zentralstelle,
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw.
privatisierte
Unternehmen)?
mit dem Satz beantwortet, „Zu den angefragten Stichtagen, gab es keine offenen Planstellen".
Diese
Aussage wurde nach Bekanntwerden der AB von vielen Beamten Ihres Ministeriums
bezweifelt und
der Fragesteller damit kontaktiert.
Unabhängig
davon sahen Sie in Ihrer Antwort in Ihrem Ressort zurzeit auch keine
grundlegenden
personellen Defizite.
Auch der Vollzug der Ressortagenden ist aus Ihrer Sicht nicht gefährdet.
„Nein der
Vollzug der Ressortagenden ist nicht gefährdet. Die Aufgabenwahrnehmung
der
Sicherheitsexperten ist in Anbetracht der bisher getroffenen
Reformmaßnahmen, die zu einer
entsprechenden Effizienzsteigerung führten
und insbesondere der hervorragenden Leistungen der
ExekutivbeamInnen im gesetzlich erforderlichen Umfang,
gewährleistet. "
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Bleiben Sie bei Ihrer Antwort auf die Fragen 5 und 6 der Anfrage
„ Personalentwicklung im
Bundesministerium
für Inneres", dass es zu den angefragten Stichtagen keine offenen
Planstellen gab?
2. Wenn ja, warum waren/sind dann nicht alle Arbeitsplätze der BPDen bzw. LPKen besetzt?
3.
Wie viele Bedienstete (aufgeschlüsselt nach Verw./Entl.Gr. pro
Dienstbehörde) sind auf
Poolplanstellen
ausgewiesen?
4.
Erfolgt ein Personalausgleich zwischen den BPDen mit einem
Personalüberstand zu solchen
mit einem
Personaldefizit aus diesen Poolplanstellen?
5.
Wenn ja, zwischen welchen Dienstbehörden (Anzahl der Personen) und
mit welchem
Dienstrechtsinstitut
wurde die Personalüberlassung verfügt?
6.
Wie viele
Planstellen (gem. Stellenplan 2007 Planstellenverzeichnis) der Zentralleitung,
Allgemeiner Verwaltungsdienst (698 Planstellen), sind durch BeamtInnen des
Exekutiv- bzw.
Wachdienstes (2. und 11. Abschnitt des BDG) besetzt?
7. Wie viele der derart eingesetzten Exekutiv-/Wachebeamten sind exekutivdienstunfähig?
8.
Welche anderen Gründe, außer der
Exekutivdienstunfähigkeit, waren für die
Innendienstverwendung
maßgeblich? Bitte um Bekanntgabe
• des Lebensalters beim Wechsel in den Innendienst,
• Dauer der Verwendung bis dato
• Art der Entlohnung nach dem GG eventuelle Zulagen und Nebengebühren
9. Welche bedingten E-Planstellen
(Planstellen der LPKen im Innendienst, die für
Verwaltungsbedienstete vorgesehen
sind) wurden nach dem 01.07.2005 neu besetzt bzw. trat
ein Inhaberwechsel ein? Aufschlüsselung auf die LPKen?
10. Wurden frei werdende bedingte E-Planstellen mit Verwaltungsbediensteten nach besetzt?
• Wenn ja, Anzahl aufgeschlüsselt auf Verw./Entl.Gr. pro LPK
• Wenn nicht, Angabe des Grundes und Aufschlüsselung auf LPKen.