1608/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Planstellen im BMI"

Mit der AB 1145/XXIII.GP vom 28.August 2007 wurden dem Fragesteller auf die Fragen 5 und
6 der Anfrage betreffend „Personalentwicklung im Bundesministerium für Inneres"
(Wie viele offene Planstellen gab es mit Stichtag 31.12.2006 in Ihrem Bundesministerium,
nachgeordneten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen (Aufschlüsselung auf
Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw.
privatisierte Unternehmen)?

Wie viele offene Planstellen gab es mit Stichtag 30.06.2007 in Ihrem Bundesministerium,
nachgeordneten Dienststellen oder ausgegliederten Einrichtungen (Aufschlüsselung auf
Zentralstelle, Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen und ausgegliederte bzw.
privatisierte Unternehmen)?

mit dem Satz beantwortet, „Zu den angefragten Stichtagen, gab es keine offenen Planstellen".

Diese Aussage wurde nach Bekanntwerden der AB von vielen Beamten Ihres Ministeriums
bezweifelt und der Fragesteller damit kontaktiert.

Unabhängig davon sahen Sie in Ihrer Antwort in Ihrem Ressort zurzeit auch keine grundlegenden
personellen Defizite. Auch der Vollzug der Ressortagenden ist aus Ihrer Sicht nicht gefährdet.

„Nein der Vollzug der Ressortagenden ist nicht gefährdet. Die Aufgabenwahrnehmung der
Sicherheitsexperten ist in Anbetracht der bisher getroffenen Reformmaßnahmen, die zu einer
entsprechenden Effizienzsteigerung führten und insbesondere der hervorragenden Leistungen der
ExekutivbeamInnen im gesetzlich erforderlichen Umfang, gewährleistet. "


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.     Bleiben Sie bei Ihrer Antwort auf die Fragen 5 und 6 der Anfrage „ Personalentwicklung im
Bundesministerium für Inneres", dass es zu den angefragten Stichtagen keine offenen
Planstellen gab?

2.     Wenn ja, warum waren/sind dann nicht alle Arbeitsplätze der BPDen bzw. LPKen besetzt?

3.     Wie viele Bedienstete (aufgeschlüsselt nach Verw./Entl.Gr. pro Dienstbehörde) sind auf
Poolplanstellen ausgewiesen?

4.     Erfolgt ein Personalausgleich zwischen den BPDen mit einem Personalüberstand zu solchen
mit einem Personaldefizit aus diesen Poolplanstellen?

5.     Wenn ja, zwischen welchen Dienstbehörden (Anzahl der Personen) und mit welchem
Dienstrechtsinstitut wurde die Personalüberlassung verfügt?

6.     Wie viele Planstellen (gem. Stellenplan 2007 Planstellenverzeichnis) der Zentralleitung,
Allgemeiner Verwaltungsdienst (698 Planstellen), sind durch BeamtInnen des Exekutiv- bzw.
Wachdienstes (2. und 11. Abschnitt des BDG) besetzt?

7.     Wie viele der derart eingesetzten Exekutiv-/Wachebeamten sind exekutivdienstunfähig?

8.     Welche anderen Gründe, außer der Exekutivdienstunfähigkeit, waren für die
Innendienstverwendung maßgeblich? Bitte um Bekanntgabe

 

         des Lebensalters beim Wechsel in den Innendienst,

         Dauer der Verwendung bis dato

         Art der Entlohnung nach dem GG eventuelle Zulagen und Nebengebühren


9. Welche bedingten E-Planstellen (Planstellen der LPKen im Innendienst, die für
Verwaltungsbedienstete vorgesehen sind) wurden nach dem 01.07.2005 neu besetzt bzw. trat
ein Inhaberwechsel ein? Aufschlüsselung auf die LPKen?

10.       Wurden frei werdende bedingte E-Planstellen mit Verwaltungsbediensteten nach besetzt?

           Wenn ja, Anzahl aufgeschlüsselt auf Verw./Entl.Gr. pro LPK

           Wenn nicht, Angabe des Grundes und Aufschlüsselung auf LPKen.