1617/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

betreffend Dienstgeberbeitrag für BeamtInnenpensionen"

Vor rund drei Jahren wurde in § 22a Gehaltsgesetz für Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete und Vertragslehrerinnen und -lehrer, die nach dem 31.12.1954 geboren sind, eine Pensionskassenvorsorge analog jener im Vertragsbediensteten-Recht (Bundespensionskasse) eingeführt. Dort beträgt der Dienstgeberbeitrag 0,75% des Bruttogehalts. Weiters wurde laut Informationen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vereinbart, dass eine adäquate Erhöhung des Pensionskassenniveaus verhandelt wird. Die legistische Umsetzung der Pensionskassenregelung ist bereits erfolgt, der notwendige Kollektivvertrag ist dagegen noch in Verhandlung.

Das Gesetz wurde damit von der vorangehenden Regierung in diesem Punkt nicht umgesetzt, weil der Prozentsatz des Dienstgeberbeitrages noch zu fixieren ist. Dies ist zum Nachteil vor allem jüngerer Personen im Öffentlichen Dienst, weil es ihnen nicht möglich ist, ihre Pension mit Eigenleistungen in entsprechender Höhe aufzubessern.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.            Ist Ihnen die Problematik der Verzögerungen bzw. bisherigen Nichtumsetzung der Pensionskassenregelung durch Ihre Vorgänger bekannt?

2.            Wie ist der Stand der Verhandlungen in dieser Sache?

3.            Wann können die betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit der Fixierung der Höhe des Dienstgeberbeitrags rechnen?