1655/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Morak

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Vertragsverhandlungen der neuen Staatsoperndirektion

Sie haben am 6.6.2007 Ihre Entscheidung über die neue Leitung der Wiener Staatsoper ab der Saison 2010/11 bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war bereits mit großem Interesse erwartet worden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die konkreten Vertragsverhandlungen mit Dr. Dominique Meyer und

Dr. Franz Welser-Möst gediehen sind - eine wesentliche Voraussetzung, um konkrete Entscheidungen zur Planung der ersten Saison treffen zu können. Dem Vernehmen nach wurden bis dato keine Verträge abgeschlossen. Weiters gab es angeblich auch zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Direktion keinerlei schriftlich festgelegte Rahmenvereinbarung, etwa über die Höhe des Gehalts oder vergleichbare Parameter, wie sie in der Privatwirtschaft selbstverständlich sind, aber zuletzt auch bei den Direktorenbestellungen der Bundestheater gehandhabt wurden. Der Abschluss der Verträge erfolgt zwar durch die Bundestheaterholding, dennoch erfolgt dies in Ihrem Auftrag und in Ihrer politischen Verantwortung

Eine solche Vorgehensweise würde einen wesentlichen Nachteil in der Verhandlungsposition des Bundes bedeuten. Bei den Nachbesetzungen entsprechender Positionen in den letzen Jahren lagen im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und im Sinne des verantwortungsvollen Umganges mit dem Geld des Steuerzahlers bereits zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe schriftlich fixierte Rahmenbedingungen vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.              Hat es zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Leitung der Wiener Staatsoper bereits einen ausverhandelten Vertrag oder zumindest eine Rahmenvereinbarung/Punktation mit Dr. Meyer gegeben?

2.              Hat es zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Leitung der Wiener Staatsoper bereits einen ausverhandelten Vertrag oder zumindest eine Rahmenvereinbarung/Punktation mit Dr. Welser-Möst gegeben?

3.              Wenn nicht, aus welchen Gründen?

4.      Stimmt es, dass die Verträge von Dr. Meyer und Dr. Franz Welser-Möst noch nicht unterzeichnet sind?

5.              Wenn die Verträge noch nicht unterzeichnet wurden, aus welchen Gründen ist dies noch nicht geschehen?

6.              Falls die Verträge doch schon unterzeichnet wurden, wann wurden diese abgeschlossen?

7.             War es aus Ihrer Sicht verhandlungstechnisches Kalkül, die Vertragsverhandlungen erst nach offizieller Bekanntgabe der neuen Direktion zu beginnen?

8.             Halten Sie diese Vorgangsweise für effizient?

9.             Ist diese Vorgangsweise in der Privatwirtschaft üblich?

10.     Glauben Sie durch Ihre Vorgangsweise eine bessere Verhandlungsposition zu haben?

11. Welchen Vorteil hat die Republik durch Ihre Vorgangsweise erzielt?

12.     Gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage einen schriftlich ausverhandelten Vertrag mit Dr. Meyer?

13.     Gibt es zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage einen schriftlich ausverhandelten Vertrag mit Dr. Meyer?

14.     Gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage einen schriftlich ausverhandelten Vertrag mit Dr. Welser-Möst?

15.     Gibt es zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage einen schriftlich ausverhandelten Vertrag mit Dr. Welser-Möst?

16.     Gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage einen unterschriebenen Vertrag mit Dr. Meyer?

17.     Gibt es zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage einen unterschriebenen Vertrag mit Dr. Meyer?

18.     Gibt es zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage einen unterschriebenen Vertrag mit Dr.Welser-Möst?

19.     Gibt es zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage einen unterschriebenen Vertrag mit Dr.Welser-Möst?

20. Bisher hatte der Generalmusikdirektor kaum Mitsprachemöglichkeit an der Positionierung und Programmierung der Wiener Staatsoper. In welcher Form also wird der neue Generalmusikdirektor Dr. Welser-Möst Aufgaben wahrnehmen, die die inhaltliche Positionierung des Hauses betreffen?

21.     Wie wollen Sie sicherstellen, dass das Team Dr. Meyer/Dr. Welser-Möst in der von Ihnen intendierten Tandemfunktion die österreichische Staatsoper führen wird?

22. Werden Direktor Dr. Meyer und Generalmusikdirektor Dr. Welser-Möst vertraglich und rechtlich gleichgestellt sein?