1681/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.10.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Nichteinhaltung von wichtigen europäischen und bundesgesetzlichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz

 

 

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) bzw. dem zu seiner Umsetzung erarbeiteten und verspätet mit 4.Juli 2005 in Geltung gesetzten Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG, BGBl. I 60/2005)

sind Berichtspflichten an die EU und Veröffentlichungspflichten verbunden.

 

Diese sind schon aus der immerhin vor mehr als fünf Jahren beschlossenen EU-Richtlinie und auch aus dem Bundesgesetz mit entsprechenden Fristen versehen.

 

Auf der Homepage des Ministeriums ist dazu folgendes zu lesen:

„Das Bundes-Lärmschutzgesetz setzt die EU-Umgebungslärmrichtlinie auf Bundesebene um. Es wurde gemeinsam von Lebensministerium, Verkehrsministerium (BMVIT) und Wirtschaftsministerium (BMWA) erarbeitet. Erstmals wird die Lärmbelastung aus Straßen- und Schienenverkehr, Flugverkehr und von bestimmten (größeren) Industrie- und Gewerbeanlagen (IPPC-Anlagen) in Ballungsräumen flächendeckend erhoben. Die Ergebnisse werden in Lärmkarten bildlich dargestellt. An Hand dessen werden Aktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung von Verkehrsministerium und Wirtschaftsministerium erarbeitet und im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgesetzt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die umfassende Information der BürgerInnen über die Lärmbelastungssituation: Alle Lärmkarten und Aktionspläne werden im Internet und durch öffentliche Auflage zugänglich sein. Die Bereitstellung dieser Daten wird durch das Lebensministerium koordiniert.“

 

Im einzelnen enthält das Gesetz folgende zum Zeitpunkt dieser Anfragestellung bereits seit längerem verstrichene Fristsetzungen:

 

* Gemäß §6 (1): „Bis spätestens 31. Mai 2007 hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie jeweils eine strategische Umgebungslärmkarte für sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60 000 Zügen pro Kalenderjahr und Großflughäfen auszuarbeiten und mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln.“

* Gemäß §6 (2): „Bis spätestens 31. März 2007 hat der jeweils zuständige Landeshauptmann für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern eine strategische Umgebungslärmkarte für alle in solchen Gebieten gelegenen Straßenbahnstrecken auszuarbeiten und mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln.“

* Gemäß §6 (3): „Bis spätestens 31. Mai 2007 hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern jeweils eine strategische Umgebungslärmkarte für alle in solchen Gebieten gelegenen Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen auszuarbeiten und – gemeinsam mit den Informationen über Straßenbahnstrecken gemäß Abs. 2 – mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln.“

* Gemäß §6 (4): „Bis spätestens 31. Mai 2007 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern eine strategische Teil-Umgebungslärmkarte für alle in solchen Gebieten gelegenen Gelände für industrielle Tätigkeiten mit Anlagen im Sinne der Anlage 3 der GewO 1994, Anlagen im Sinne der §§ 121 bis 121e des MinroG oder Anlagen, bei deren Genehmigung § 5 Abs. 3 des EG-K anzuwenden ist, auszuarbeiten und mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln.“

* §6 (5): „Bis spätestens 31. Mai 2007 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern eine strategische Teil-Umgebungslärmkarte für alle in solchen Gebieten gelegenen Gelände für industrielle Tätigkeiten mit Anlagen im Sinne des Anhangs 5 Teil 1 des AWG 2002 auszuarbeiten sowie einen Bericht darüber zu erstellen.“

 

In diesem Zusammenhang ist weiters festgelegt,

* dass „für jeden Verkehrsträger einerseits und für den Umgebungslärm aus Geländen für industrielle Tätigkeiten in Ballungsräumen andererseits jeweils eine strategische Umgebungslärmkarte auszuarbeiten“ ist (§6 Abs 12),

* dass der „zuständige Bundesminister bei voraussichtlich grenzüberschreitenden Wirkungen von Umgebungslärm bei der Ausarbeitung der strategischen Umgebungslärmkarten oder strategischen Teil-Umgebungslärmkarten mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten“ hat (§6 Abs 13), und

* dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft „die strategischen Umgebungslärmkarten, die strategischen Teil-Umgebungslärmkarten sowie Berichte im Sinne der Abs. 1 bis 10 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zusammenzustellen und diese Unterlagen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Öffentlichkeit laufend zugänglich zu machen“ hat (§6 Abs 14).“

 

Neben den Aufgaben, für die die Frist bereits abgelaufen ist, enthält das Gesetz aber schon für die nächsten Monate weitere Verpflichtungen, für deren Erfüllung die bis zum Zeitpunkt der Einbringung dieses Abfrage gesetzwidrig nicht vorliegenden Grundlagen eine Voraussetzung sind.

 

So ist

* gemäß §7 Abs 1 dieses Gesetzes bis 31. März 2008 durch den jeweils zuständige Landeshauptmann ein Aktionsplan für Gebiete an Straßenbahnstrecken für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Straßenbahnstrecken auszuarbeiten und einschließlich einer Kurzfassung dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln.

 

Bis 31. Mai 2008 sind

* gemäß §7 Abs 2 Aktionspläne zur Lärmminderung „für Gebiete an sämtlichen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr, an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60 000 Zügen pro Kalenderjahr und an Großflughäfen auszuarbeiten.

Für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Aktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen auszuarbeiten und einschließlich einer Kurzfassung – gemeinsam mit den Informationen über Straßenbahnstrecken gemäß Abs. 1 – dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln.“

Auch hier ist „bei grenzüberschreitenden Wirkungen von Umgebungslärm bei der Ausarbeitung der Aktionspläne mit betroffenen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.“

 

Schließlich hat

* nach §7 Abs 11 auch hier „der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Teil-Aktionspläne und die Aktionspläne und Kurzfassungen im Sinne der Abs. 1 bis 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zusammenzustellen und diese Unterlagen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Öffentlichkeit laufend zugänglich zu machen.“

 

Zur gebotenen Form der Veröffentlichung hält §10 des Gesetzes fest:

„Die Entwürfe von Aktionsplänen und Teil-Aktionsplänen, die zugehörigen strategischen Umgebungslärmkarten und strategischen Teil-Umgebungslärmkarten sowie der Umweltbericht gemäß § 8 Abs. 4 sind von den gemäß § 7 Abs. 1 bis 6 zuständigen Behörden öffentlich aufzulegen und über elektronische Medien allgemein zugänglich zu machen. Die öffentliche Auflage ist in zwei verbreiteten Tageszeitungen sowie in elektronischer Form bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit ist die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb von sechs Wochen nach öffentlicher Auflage schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind zusammenfassend zu würdigen. Zur Berücksichtigung dieser Stellungnahmen ist eine Dokumentation zu erstellen und gemeinsam mit den Informationen gemäß Abs. 4 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Bundesminister Pröll ließ an sich - so in einer Presseaussendung vom 5.4.2005 - zu diesem Thema ein engagierte Linie erwarten: „Umweltminister Pröll sagt Umgebungslärm den Kampf an. (...) Der schädliche Einfluß von Lärm auf Gesundheit und Lebensqualität ist erwiesen. Mit der Vorlage eines Bundeslärmschutzgesetzes wollen wir dem Umgebungslärm den Kampf ansagen und damit einen spürbaren Beitrag zur Lebensqualität vieler Österreicherinnen und Österreicher leisten“, erklärte Pröll. (...) wesentliche Neuerung ist die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger über die Lärmbelastungssituation durch die Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. (...)“.

 

Leider hat sich der diesbezügliche „Kampf“ von BM Pröll bisher auf die PR-Ebene beschränkt, ansonsten ist von Engagement in Sachen Lärmschutz wenig zu bemerken. Im Gegenteil wurde beispielsweise unter aktiver Mitwirkung der ÖVP am Ende der XXII.GP die Richtlinie für Lärmschutz an Bundesstrassen zulasten der lärmgeplagten Bevölkerung abgeschwächt, auch BM Pröll hatte daran im Ministerrat offenbar nichts auszusetzen.

Nicht einmal die vor zweieinhalb Jahren von BM Pröll hinausposaunte „wesentliche Neuerung“ der umfassenden Information der BürgerInnen (die ja für sich noch keinerlei Verbesserung bei der Lärmbelastung selbst bringt) hat es bisher von der PR-Ebene in die Praxis geschafft: Auch lange nach Ablauf der EU-Umsetzungsfrist suchen interessierte BürgerInnen zum Zeitpunkt dieser Anfragestellung noch immer vergeblich nach diesen vom Gesetz vorgesehenen Informationen.

 

Damit dürfte weiters auch die fristgerechte Entwicklung, Prüfung und Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Aktionspläne bereits in Frage gestellt sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wann hat Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte für sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?

 

2.      Falls Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt hat:

a) Welche Begründung hat Ihnen BM Faymann dafür genannt?

b) Was haben Sie unternommen, damit BM Faymann dieses Versäumnis schnellstmöglich ausbessert?

c) Wann wird BM Faymann Ihnen diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?

 

3.      Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte der Öffentlichkeit zugänglich machen?

 

4.      Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, zB im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?

 

5.      Wann hat Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60 000 Zügen pro Kalenderjahr zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?

 

6.      Falls Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt hat:

a) Welche Begründung hat Ihnen BM Faymann dafür genannt?

b) Was haben Sie unternommen, damit BM Faymann dieses Versäumnis schnellstmöglich ausbessert?

c) Wann wird BM Faymann Ihnen diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?

 

7.      Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte der Öffentlichkeit zugänglich machen?

 

8.      Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, zB im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?

 

9.      Wann hat Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte für Großflughäfen – d.h. konkret für den Flughafen Wien-Schwechat - zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?

 

10.    Falls Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt hat:

a) Welche Begründung hat Ihnen BM Faymann dafür genannt?

b) Was haben Sie unternommen, damit BM Faymann dieses Versäumnis schnellstmöglich ausbessert?

c) Wann wird BM Faymann Ihnen diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?

 

11.    Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte der Öffentlichkeit zugänglich machen?

 

12.    Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, zB im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?

 

13.    Wann hat Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehenen strategischen Umgebungslärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen gemeinsam mit den von den Landeshauptleuten bis 31.3.2007 beizusteuernden Informationen über Straßenbahnstrecken jeweils zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?

 

14.    Falls Ihnen der Bundesminister für Verkehr. Innovation und Technologie diese strategischen Umgebungslärmkarten nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt hat:

a) Welche Begründung(en) hat Ihnen BM Faymann dafür genannt?

b) Was haben Sie unternommen, damit BM Faymann diese Versäumnisse schnellstmöglich ausbessert?

c) Wann wird BM Faymann Ihnen diese strategischen Umgebungslärmkarten zugänglich machen?

 

15.    Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehenen strategischen Umgebungslärmkarten der Öffentlichkeit zugänglich machen?

 

16.    Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, zB im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?

 

17.    Wann hat Ihnen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene(n) strategische/n) Teil-Umgebungslärmkarte(n) für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Gelände für industrielle Tätigkeiten mit Anlagen im Sinne der Anlage 3 der GewO 1994, Anlagen im Sinne der §§ 121 bis 121e des MinroG oder Anlagen, bei deren Genehmigung § 5 Abs. 3 des EG-K anzuwenden ist, zugänglich gemacht bzw. als Bericht(e) übermittelt?

 

18.    Falls Ihnen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit diese strategische(n) Teil-Umgebungslärmkarte(n) nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt hat:

a) Welche Begründung hat Ihnen BM Bartenstein dafür genannt?

b) Was haben Sie unternommen, damit BM Bartenstein dieses Versäumnis schnellstmöglich ausbessert?

c) Wann wird BM Bartenstein Ihnen diese strategische(n) Teil-Umgebungslärmkarte(n) zugänglich machen?

 

19.    Wann haben Sie die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene(n) strategische(n) Teil-Umgebungslärmkarte(n) für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Gelände für industrielle Tätigkeiten mit Anlagen im Sinne des Anhangs 5 Teil 1 des AWG 2002 fertiggestellt?

 

20.    Falls diese strategische(n) Teil-Umgebungslärmkarte(n) nicht fristgerecht fertiggestellt wurden:

a) Welche Begründung gibt es dafür?

b) Was haben Sie unternommen, um dieses Versäumnis schnellstmöglich auszubessern?

 

21.    Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehenen strategischen Teil-Umgebungslärmkarten bzw. deren Zusammenführung der Öffentlichkeit zugänglich machen?

 

22.    Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, zB im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?

 

23.    Bei welchen der bisher genannten strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten wurden voraussichtlich grenzüberschreitende Wirkungen von Umgebungslärm konstatiert und daher bei der Ausarbeitung der strategischen Umgebungslärmkarten oder strategischen Teil-Umgebungslärmkarten mit den betroffenen Nachbarstaaten zusammengearbeitet?

 

24.    In welcher Weise erfolgte diese Zusammenarbeit konkret?

 

25.    Auf welchen Grundlagen wurde dort, wo keine Zusammenarbeit erfolgte, festgestellt bzw. festgelegt, dass keine grenzüberschreitende Wirkungen von Umgebungslärm besteht?

 

26.    Welche Schritte seitens der EU-Institutionen sind im Hinblick auf die zahlreichen nicht eingehaltenen Umsetzungsfristen a) wann bereits erfolgt, b) für wann angekündigt?

 

27.    Wie weit sind nach Ihrem Wissensstand die Arbeiten für die gemäß §7 Abs 1 des Bundes-LärmG bis 31.3.2008 durch den jeweils zuständige Landeshauptmann auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an Straßenbahnstrecken für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Straßenbahnstrecken gediehen?

 

28.    Wie weit sind nach Ihrem Wissensstand die Arbeiten für die gemäß §7 Abs 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an sämtlichen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr gediehen?

 

29.    Wie weit sind nach Ihrem Wissensstand die Arbeiten für die gemäß §7 Abs 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60 000 Zügen pro Kalenderjahr gediehen?

 

30.    Wie weit sind nach Ihrem Wissensstand die Arbeiten für die gemäß §7 Abs 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an Großflughäfen gediehen?

 

31.    Wie weit sind nach Ihrem Wissensstand die Arbeiten für die gemäß §7 Abs 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auszuarbeitenden Aktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern für alle Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen gediehen?

 

32.    Können Sie zusagen, dass die in den Fragen 27 bis 31 angesprochenen Aktionspläne pünktlich vorliegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Wenn nein, warum nicht?

 

33.    Welche Fristen sind für die Umsetzung der in diesen Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung vorgesehen, die ja erst konkrete Änderungen für die betroffenen BürgerInnen bringen?

 

34.    Falls keine Fristen von dritter Seite vorgesehen bzw. vorgegeben sind – welchen Umsetzungszeitpunkt werden Sie selbst vorgeben?

 

35.    Welche konkreten Maßnahmen bereiten Sie im Hinblick auf die Reduktion (!) des bestehenden Fluglärms im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb am Flughafen Schwechat und den An- und Abflügen dieses Flughafens im einzelnen vor und bis wann wird welche konkrete Reduktion der derzeit in einigen Teilen Wiens, Niederösterreichs und des Burgenlandes unzumutbar hohen Fluglärmbelastung erfolgen?