1699/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.10.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer
und Kollegen
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelin
Am 17.11.2006
wurde ein Entschliessungsantrag der Abgeordneten Mag. Kurt
Gassner, Mag. Wilhelm
Molterer, Dr. Gabriela Moser, Lutz Weinzinger und Ursula
Haubner betreffend Kollaudierung des
tschechischen AKW Temelin eingebracht. In
diesem wurden die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung ersucht,
- an die Regierung der Tschechischen
Republik als Vertragspartnerin des Melker
Protokolls heranzutreten und einzufordern, dass mit der erfolgten Kollaudierung
umgehend der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen
betreffend das AKW Temelin wie im Anhang I (BGBl.
2001/266) festgelegt erbracht
wird,
- umgehend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte,
insbesondere eine
Völkerrechtsklage
gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der
Tschechischen
Republik und der Republik Österreich
geschlossenen internationalen
und völkerrechtlich verbindlichen
Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler
Fassung)
einzuleiten, sollte dieser Nachweis durch
die Tschechische Republik nicht umgehend
erbracht werden können.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für europäische und
internationale Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1.) Wann
genau sind Sie an welche tschechische Regierungsvertreter herangetreten
um einzufordern, dass
mit der erfolgten Kollaudierung umgehend der Nachweis der
Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin, wie
im Anhang I (BGBl. 2001/266) festgelegt,
erbracht wird?
2.) Welches Ergebnis hatte Ihre Bemühung?
3.) Wie genau ist der Nachweis erbracht worden?
4.) Sollte
der Nachweis nicht erbracht worden sein, haben Sie, gemäß der
einstimmig
verabschiedeten
Entschliessung des Nationalrates, Aktivitäten gesetzt, welche eine
Völkerrechtsklage gegen die
Tschechische Republik, wegen Bruchs des zwischen
der Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen
internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll -
Brüsseler Fassung), bewirken?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann und mit welchem genauen Inhalt?
5.) Sollte der Nachweis nicht erbracht worden sein, haben Sie, gemäß der einstimmig
verabschiedeten Entschliessung des Nationalrates, Aktivitäten gesetzt, welche
internationale Rechtsschritte - außer einer Völkerrechtsklage - bewirken?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann und mit welchem genauen Inhalt?