1699/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer

und Kollegen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelin

Am 17.11.2006 wurde ein Entschliessungsantrag der Abgeordneten Mag. Kurt
Gassner, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Gabriela Moser, Lutz Weinzinger und Ursula
Haubner betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin eingebracht. In
diesem wurden die zust
ändigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,

-   an die Regierung der Tschechischen Republik als Vertragspartnerin des Melker
Protokolls heranzutreten und einzufordern, dass mit der erfolgten Kollaudierung
umgehend der Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsma
ßnahmen
betreffend das AKW Temelin wie im Anhang
I (BGBl. 2001/266) festgelegt erbracht
wird,

-   umgehend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte, insbesondere eine
V
ölkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik wegen Bruchs des zwischen der
Tschechischen Republik und der Republik Österreich geschlossenen internationalen
und v
ölkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung)
einzuleiten, sollte dieser Nachweis durch die Tschechische Republik nicht umgehend
erbracht werden k
önnen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin f
ür europäische und internationale Angelegenheiten folgende

ANFRAGE

1.) Wann genau sind Sie an welche tschechische Regierungsvertreter herangetreten
um einzufordern, dass mit der erfolgten Kollaudierung umgehend der Nachweis der
Umsetzung aller offenen Sicherheitsma
ßnahmen betreffend das AKW Temelin, wie
im Anhang
I (BGBl. 2001/266) festgelegt, erbracht wird?

2.) Welches Ergebnis hatte Ihre Bemühung?

3.) Wie genau ist der Nachweis erbracht worden?

4.) Sollte der Nachweis nicht erbracht worden sein, haben Sie, gemäß der einstimmig
verabschiedeten Entschliessung des Nationalrates, Aktivitäten gesetzt, welche eine
V
ölkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik, wegen Bruchs des zwischen
der Tschechischen Republik und der Republik
Österreich geschlossenen


internationalen und völkerrechtlich verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll -

Brüsseler Fassung), bewirken?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und mit welchem genauen Inhalt?

5.) Sollte der Nachweis nicht erbracht worden sein, haben Sie, gemäß der einstimmig

verabschiedeten Entschliessung des Nationalrates, Aktivitäten gesetzt, welche

internationale Rechtsschritte - außer einer Völkerrechtsklage - bewirken?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und mit welchem genauen Inhalt?