1752/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend durchschnittliche Höhe von Studienbeihilfe und Studienzuschuss

Das BMWF hat es in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 953/J- NR/2007 abgelehnt, die Frage nach der durchschnittlichen Höhe von Studienbeihilfe und Studienzuschuss je Dezil aller, nach der Höhe des Auszahlungsbetrages geordneter, Anweisungsbeträge zu beantworten: Zu 5: Eine durchschnittliche Berechnung je Dezil ist nicht möglich".

Mit dieser Erklärung geben sich die unterzeichneten Abgeordneten nicht zufrieden. Wenn jedes Monat Studienbeihilfe an fast 50.000 Studierende angewiesen wird, dann erfolgt dies vermutlich per Telebanking. Es gibt also vermutlich eine oder einige wenige Dateien, in denen neben persönlichen Daten wie Name und Bankverbindung auch der Anweisungsbetrag festgehalten ist. Es muss daher möglich sein, aus diesen Dateien mit den in der EDV üblichen Methoden die Beträge zu extrahieren und eine oder mehrere Dateien anzufertigen, die nur noch die Auszahlungsbeträge enthalten. Die Auszählungsbeträge wären dann der Größe nach zu ordnen, was zum Beispiel in Excel mit einem einzigen Befehl angestoßen werden könnte. Danach wäre die Datei in zehn gleiche Teile zu teilen und für jeden Teil der Durchschnitt zu errechnen, wofür es in Excel genügt, alle Beträge eines Dezils mit der Maus zu markieren, worauf der Durchschnitt in der Statuszeile am unteren Rand des Excel- Fensters ausgewiesen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende


Anfrage:

1.                           Auf welche Weise (händisch durch Einzelanweisung, per Datenfile, per Telebanking oder auf welchem anderen Weg) erhalten jene Banken oder Dienststellen des Bundes, die die Gelder für Studienbeihilfen und Studienzuschüsse verwalten oder bereitstellen, den Auftrag zur Auszahlung jeder einzelnen Beihilfe bzw. jedes einzelnen Zuschusses?

2.                           Falls Aufträge per Datenfile, Telebanking oder auf einem anderen elektronischen Weg erfolgen:

a.     Wie ist der Aufbau der Datendatei?

b.     Auf welche Weise ist bei jedem einzelnen Datensatz der Auszahlungsbetrag von den übrigen Informationen (Name, Kontoverbindung, Zahlungsgrund etc.) getrennt? Werden dafür Separatoren verwendet? Gibt es fixe Feldlängen?

c.     Welche Logik müssen die lesenden Programme in den Banken verwenden, um die Ziffernfolge des Auszahlungsbetrages unter den Ziffern, Buchstaben und Zeichen eines Datensatzes mit Sicherheit zu finden?

Da der Ausdruck von etwa 50.000 Beträgen mehrere hundert Seiten lang ist, wird der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ersucht, die erbetenen Informationen auf elektronischem Datenträger zu übermitteln oder an einer öffentlichen zugänglichen Unterseite der Webpräsenz des BMWF zu hinterlegen. Als Formate für die Darstellung kommen in Frage: Tabellenblatt für Excel 2003 oder Open Office, Textdatei mit fixen Feld- und Satzlängen, Textdatei mit Separator zwischen den einzelnen Feldern.