188/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Interne Angelegenheiten

betreffend schwerer Versäumnisse der Polizeibehörden infolge der linken Gewaltdemonstration am 9.11.2006 in der Gumpendorferstrasse 149.

Wie bekannt ist, haben die Wiener Polizeibehörden am 9.11.2006 eine gemeinsame Demonstration der Sozialistischen Linkspartei und der Gruppe Revolution und anderen verschiedenen Linksparteien genehmigt. Die gemeinsame Demonstration begann am Ort Mariahilferstraße/ Theobaldgasse. Dann marschierten die Teilnehmer weiter in die Gumpendorferstrasse.

Am Haus Gumpendorferstrasse 149 wurden durch die Demonstranten erhebliche Sachbeschädigungen verursacht. Innerhalb der Demonstration bildet sich schon im Bereich der Mariahilferstrasse eine abgegrenzte Gruppe, genannt schwarzer Block“. Diese Gruppe bestand aus ca. 50-60 Personen, vermummt bzw. maskiert, einige Personen trugen Gasmasken. Diese Gruppe trug in Augehöhe ein breites Stoffband. Das breite Stoffband umschloss die Gruppe. Die tathandelnden Personen wurden dadurch verdeckt. Die Gewaltbereitschaft dieser Formation war durch rechtswidrige Handlungen (gezieltes Abschießen von Signalkörper, Abbrennen bengalischer Feuer) klar erkennbar. Obwohl die örtliche Enge im Bereich der Gumpendorferstrasse 149 eine vordringliche Gefahrensituation darstellte, wurde den Demonstranten Gelegenheit geboten, ca. 30 Minuten vor dem genannten Objekt demonstrierend zu verweilen. Die Situation wurde vor Ort wurde durch schmähende Reden der Veranstalter aufgeheizt.

Das Objekt Gumpendorferstrasse 149 wurde in Folge mit brennenden Signalkörpern, Feuerwerkskörpern, Farbbeutel und Früchten beschossen bzw. beworfen und in hohem Ausmaß beschädigt und verunreinigt. Die begleitenden Ordner und auch die uniformierten Exekutivorgane schritten nicht ein und ließen die Demonstranten ungehindert die Sachbeschädigungen durchführen.

Es besteht der begründende Verdacht, dass den Sicherheitsbehörden die Bereitschaft dieser Gruppe zur Gewalt, bzw. die Bereitschaft Sachbeschädigungen durchzuführen, bereits vor der Demonstration bekannt war.

Anfrage:

1.    Warum schritt die Polizei nicht ein um die Sachbeschädigungen zu
verhindern?

2.                                    Warum haben die Sicherheitsbehörden das Vermummungsverbot nicht schon
in der Mariahilferstrasse durchgesetzt.?

3.                                    Warum haben die Sicherheitsbehörden die Demonstration nicht schon in der
Mariahilferstrasse aufgel
öst?

4.                                    Warum haben die Sicherheitsbehörden den Weg der Demonstranten durch
die Gumpendorferstrasse nicht untersagt?


5.                                    Ist es noch Aufgabe der Polizei, fremdes Vermögen vor Zerstörung zu
schützen?

6.                                    Warum ist die Polizei nicht eingeschritten, obwohl Sachbeschädigungen vor
ihren Augen passiert sind?

7.                                    Warum wurden die Täter nicht auf frischer Tat ertappt und identifiziert?

8.                                    Sind den Polizeibehörden die Täter bekannt und wenn nein, warum nicht?

9.                                    Wie viele Sachbeschädigungen sind am Objekt Gumpendorferstrasse 149 in den letzten 5 Jahren polizeibekannt (genaue Aufzählung jedes Sachverhalts)?

10.                            Warum werden Demonstrationen linksgerichteter Gruppen nicht von der Polizei zeitgerecht umgelenkt, obwohl bekannt ist, dass das Objekt Gumpendorferstrasse 149 in den letzten Jahren immer wieder Zielobjekt von Sachbeschädigungen war?

11.                            Ist es Aufgabe der Polizei, polizeibekannt gefährdete Objekte vor Sachbeschädigungen zu schützen und wenn ja, gibt es Ausnahmen?

12.                            Wer ist für die Schadensgutmachung aufgrund Versäumnissen der
Polizeibehörden verantwortlich zu machen?

Wien, am