1900/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Drin Sabine Oberhauser, Broukal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Universitätsbedingte Studienverzögerung für Studierende der Medizin"

Wartelisten bei Lehrveranstaltungen und die damit verbundene Verzögerung des Studiums
stehen für Medizinstudierende auf der Tagesordnung. Die Bedeutungen solcher
Studienverz
ögerungen können sehr weitreichend sein und können beim Studierenden zum
Verlust der Familien- und Studienbeihilfe führen. Es werden aufgrund dessen aber auch
weniger Erstsemestrige zum Studium zugelassen, was den drohenden
ÄrztInnenmangel
noch verst
ärken kann.

Schon im Februar 2006 machte die Volksanwältin Rosemarie Bauer auf die Problematik der
Studienverzögerung aufmerksam und rief die Medizinischen Universitäten Wien und Graz
auf, ihre universit
ären Ressourcen durch zusätzliche Lehrveranstaltungen und die
Auslagerungen von Ausbildungspl
ätzen auszuweiten.

Das Universitätsgesetz 2002 sieht in §54 Abs. 8 ausdrücklich vor, dass Studierenden, die bei
der Anmeldung zu bestimmen Lehrveranstaltungen zurückgestellt werden, daraus keine
Verl
ängerung ihrer Studienzeit erwachsen darf. Im Bedarfsfall seien
Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit
anzubieten. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen die Universit
äten offensichtlich nicht
nach, weshalb der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung geeignete Schritte
ergreifen muss, diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Studierende werden bei ihrem Studium an den Medizinischen Universitäten
Wien, Graz und Innsbruck mangels Lehrveranstaltungsangeboten auf Wartelisten
gef
ührt?

a.   Wie viele Studierende sind aufgrund dieser Wartelistenproblematik von
unverschuldeten Studienverz
ögerungen betroffen?

b.   Wie lange dauern diese unverschuldeten Verzögerungen im Maximalfall?


2.              Kennen Sie Zahlen, wie viele Studierende das Studium nach bestandenen Teilprüfung
auf Grund von nicht vorhandener Möglichkeit weiterzustudieren abbrechen oder die
Studienrichtung wechseln?

3.              Welche Schritte haben Sie eingeleitet um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu
beseitigen?

4.              Gibt es eine Zeitplan bis wann dieser Zustand beseitigt sein muss?