2031/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.11.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Eingangsbesteuerung von Stiftungen

 

Derzeit liegt die Eingangsbesteuerung für - nicht gemeinnützige - Privatstiftungen bei 5 Prozent bzw. für gemeinnützige Stiftungen bei 2,5 Prozent. Diese Besteuerung  der Vermögensübertragung an Stiftungen stellt eine spezielle Form der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer dar. Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer laufen in Folge zweier Urteile des Verfassungsgerichtshofs aus, wenn es nicht bis spätestens 31. Juli 2008 zu einer Reform der beiden Gesetze durch die rot-schwarze Regierung kommt. Derzeit scheint jedoch jeglicher politische Wille für eine aus grüner Sicht vernünftige Reform zu fehlen.

 

Sollte die Erbschafts- und Schenkungssteuer bis dahin nicht repariert sein, würde ab 31.7.2008 aber auch die Eingangsbesteuerung bei Privatstiftungen entfallen - wenn nicht doch - zumindest in diesem Bereich - vorher Maßnahmen von der SP/VP- Regierung ergriffen werden. Inwieweit solche Maßnahmen zur Vermeidung eines noch größeren Steuerausfalls geplant sind, blieb bisher weitgehend im Dunklen.

 

In einem Interview im Format[1] haben Sie, Herr Finanzminister, nun - leider nur sehr nebulose - Andeutungen gemacht.

 

In diesem Interview haben Sie gemeint, dass eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit der Definition von Maßnahmen gegen Missbrauch aufgrund des geplanten Wegfalls der Schenkungssteuer, noch nicht ganz fertig ist. Weiters erklärten Sie, dass es aber klar sei, dass es erstens eine eigene gesetzliche Regelung für die Eingangssteuer bei den Stiftungen geben wird, und zwar wieder bei fünf Prozent und dass zweitens Schenkungen ab einer gewissen Höhe bei den Finanzbehörden meldepflichtig sein werden. Auf die Frage, was man mit Unternehmen macht, die die Firmenübergabe so stückeln, dass sie nicht über die Grenze kommen, antworteten Sie, dass es Sanktionsmechanismen geben wird, die im Falle des Missbrauchs ein klares steuerliches Signal setzen müssten.

 

Dieses Interview lässt viele Fragen offen.

 

Wir Grünen fordern Sie auf, anstatt mit diversen steuertechnischen Kunstgriffen für Privatstiftungen herumzudoktern, endlich eine Sanierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer voranzutreiben.

 

Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass durch die Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Deutschland Steuerausfälle in Österreich zu erwarten sind, die über das derzeitige Aufkommen an Erbschafts- und Schenkungssteuer hinausgehen dürften.

 

Dazu schreibt der Steuerrechtsexperte Claus Staringer im Rechtspanorama der Presse[2] unter dem Titel: „Ein Danaer Geschenk für Erbfälle mit Deutschland-Bezug - Wen der Wegfall des Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommens trifft. Ausfälle für Österreichs Fiskus zu erwarten“ folgendes:

 

„Bleiben in Hinkunft die oft kapitalstarken Zuzügler aus, fällt auch die österreichische Kapitalertragsteuer auf die Kapitalerträge weg. Dieser Steuerausfall ist deutlich höher zu erwarten als das gesamte zuletzt erreichte Erbschaftssteueraufkommen in Österreich.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann liegen die von Ihnen im Format-Interview angesprochenen Vorschläge der im BMF eingerichteten Arbeitsgruppe für Maßnahmen gegen Missbrauch aufgrund des geplanten Wegfalls der Schenkungssteuer vor?

 

2.      Welchen Arbeitsauftrag erhielt diese Arbeitsgruppe?

 

3.      Werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe veröffentlicht?

 

4.      Wenn ja, wo und in welcher Form?

 

5.      Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Wer sind die Mitglieder in dieser Arbeitsgruppe?

 

7.      Arbeitet die Arbeitsgruppe auch mit externen ExpertInnen zusammen?

 

8.      Wenn ja, wer sind diese ExpertInnen?

 

9.      Werden Sie bei einer weiteren Verweigerung einer Reform von Erbschafts- und Schenkungssteuer in Zukunft eine Eingangsbesteuerung bei Privatstiftungen aufrecht erhalten?

 

10.    Wenn ja, in welcher Höhe konkret wird der Satz der Eingangsbesteuerung für Privatstiftungen und gemeinnützige Stiftungen liegen?

 

11.    Mit welchen jährlichen Steuerausfällen ist zu rechnen, sollte die Eingangsbesteuerung bei Privatstiftungen aufgehoben werden?

 

12.    Ab welcher Höhe sollen Schenkungen bei Finanzbehörden meldepflichtig sein?

13.    Welche Sanktionsmechanismen haben Sie im zitierten Format-Interview konkret gemeint, um eine Stückelung der Schenkung bei Firmenübergaben zu vermeiden?

 

14.    Was ist unter „einem klaren steuerlichen Signal im Falle des Missbrauchs“, so wie Sie es im Format-Interview genannt haben, konkret zu verstehen?

 

15.    An welcher Höhe des Strafausmaßes ist gedacht?

 

16.    Warum weigern Sie sich, die Reparaturfrist für die Erbschafts- und Schenkungssteuer konstruktiv für eine vernünftige Reform dieser Steuern zu nutzen?

 

17.    Wie hoch schätzen Sie die jährlichen Steuerausfälle für die Republik Österreich aufgrund der Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommen durch Deutschland?

 

18.    Wie hoch schätzen Sie die Steuereinnahmen für Deutschland, wenn österreichische Staatsbürger z.B. aufgrund ihres Wohnsitzes jetzt – nach Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens - plötzlich in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig werden?

 

19.    Warum führen Sie bei Privatstiftungen keine Erbersatzsteuer nach deutschem Vorbild ein?

 

20.    Welches Steueraufkommen würde schätzungsweise aufgrund der Einführung einer Erbersatzsteuer nach deutschen Vorbild bei Privatstiftungen in Österreich entstehen?

 

21.    Wurde diese Möglichkeit von der Arbeitsgruppe überhaupt als sinnvolle Alternative in Erwägung gezogen?

 

 



[1]         Format 43/07, S. 16

[2] Die Presse, 4.9.2007, S. 9