205/J XXIII. GP
Eingelangt am
15.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer
und Kollegen
an die Sozialministerin der Republik Österreich
betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
Leistungen wie Kindergeld und Familienbeihilfe werden oft als selbstverständliche Leistung des Staates verstanden. Diese Leistungen werden jedoch nicht nur von Österreicherinnen und Österreichern in Anspruch genommen, sondern auch von vielen in Österreich lebenden Ausländern. Zusätzlich werden diese Leistungen - wie kaum bekannt ist - in verstärktem Maße von Familien ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die im angrenzenden Ausland leben, in Anspruch genommen. Die Arbeitnehmer pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Österreich. Aufgrund der Beschäftigung in Österreich entsteht der Anspruch auf familienpolitische Leistungen. Verantwortlich dafür ist das Beschäftigungslandprinzip, das auch für alle neuen EU-Mitgliedsstaaten gilt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.
In
welcher Höhe wurde in den Jahren 2002,2003,2004 und 2005 Familienbeihilfe
ausbezahlt?
2.
In welcher Höhe wurde in den Jahren 2002,2003,2004
und 2005
Kinderbetreuungsgeld
ausbezahlt?
3.
In welchem Ausmaß wurde die Familienbeihilfe in
diesen Jahren an ausländische
Staatsbürger ausbezahlt?
4.
In welchem Ausmaß wurde das Kinderbetreuungsgeld
in diesen Jahren an
ausländische
Staatsbürger ausbezahlt?
5.
Aus wie vielen und welchen Nationalitäten setzten
sich die ausländischen
Staatsbürger,
die oben angeführte Leistungen erhielten, zusammen?
6.
Welchen
prozentuellen Anteil nehmen die ausländischen Bürger - aufgelistet
nach Nationalitäten - an dem
Gesamtbetrag oben angeführter Leistungen für die
Jahre 2002,2003,2004 und 2005 ein?
7.
In
welchem Ausmaß wurde die Familienbeihilfe in den Jahren 2002,2003,2004
und 2005 an so genannte Grenzgänger aus dem benachbarten EU-Ausland
ausbezahlt?
8.
In
welchem Ausmaß wurde das Kinderbetreuungsgeld in den Jahren 2002,2003,
2004 und 2005 an so genannte
Grenzgänger aus dem benachbarten EU-Ausland
ausbezahlt?