2254/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend „klares Procedere"
Einer
Meldung der Austria Presseagentur vom 21. November 2007 konnte folgendes
entnommen werden:
„Droh-Video:
Platter wehrt sich gegen Berger-Vorwürfe
Utl.: Innenminister hat ,klares Procedere' eingehalten =
Wien (APA) - Innenminister Günther Platter (V) wehrt sich gegen die Vorwürfe von
Justizministerin Maria Berger (S) im Zusammenhang mit dem neuen Droh-Video.
Berger hatte gemeint, unzureichend über den
Inhalt des Videos informiert worden zu
sein. Für Platter ist diese Kritik ,nicht nachvollziehbar'. Es
gebe in solchen Fällen ein
,klares Procedere' an
das er sich gehalten habe.
Platter gab an, unmittelbar nach
dem Erhalten der Droh-Botschaft die Staatsanwalt-
schaft verständigt zu
haben. Außerdem seien der Bundespräsident, der
Bundeskanz-
ler und der
Vizekanzler informiert worden. Den Ministern habe er dann Personen-
schutz angeboten. Welcher der Minister tatsächlich Personenschutz beantragt hat,
wollte Platter nicht bekanntgeben. Etwaige Missverständnisse mit Berger wird der
Innenminister nach eigenen Angaben klären.
Platter bestätigte die Echtheit des Videos. Seit heute
früh sei die Botschaft auf der
gimf-Homepage online. Die Ermittlungen seien nun voll im Gange. Platter bekräftigte
in diesem Zusammenhang erneut die Wichtigkeit der sogenannten Online-
Durchsuchung, die bereits im Ministerrat beschlossen worden ist. Nicht
beantwortet
wurde vom Innenminister die Frage, ob der Hinweise darauf habe, dass Österreicher
an der Produktion des Videos beteiligt waren.
,Die Bundesregierung darf jetzt nicht in die Knie gehen', meinte
Platter, denn dann
würde weiteren
Drohungen ,Tür und Tor geöffnet'.
Unter Druck fühle er sich jeden-
falls
nicht. Es sei wichtig, nun Panikmache zu verhindern."
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wann haben Sie das angesprochene Drohvideo erhalten?
2. Wie ist Ihr Ressort auf das Video aufmerksam geworden?
3. Wann genau haben Sie die Staatsanwaltschaft informiert?
4. Wann genau wurde der Bundeskanzler informiert?
5. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Minister in Kenntnis gesetzt?
6.
Wieso behauptet die Frau Bundesministerin für Justiz,
dass sie unzureichend
über den Inhalt des Videos
informiert worden ist?
7. Welche Informationen wurden an die Bundesminister weitergegeben?
8. Wie sieht das von Ihnen erwähnte „klare Procedere" in solchen Fällen aus?
9. Wieso soll die Regierung „jetzt in die Knie gehen"?
10.Gab es Anzeichen, dass ein Regierungsmitglied „in die Knie geht"?