249/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.f
Anfrage
der Abg. Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Sicherheitsanforderungen bei Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen
oder deren Teile - Behördliche Maßnahmen"
Entsprechen Produkte,
Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile nicht den
grundlegenden Sicherheitsanforderungen können behördliche
Maßnahmen ergriffen werden.
Nach § 365i Abs. 2 der Gewerbeordnung
1994, BGBl. Nr. 194 (WV) zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2006, in Verbindung mit der
Maschinen-Sicherheitsordnung -
MSV, BGBl. Nr. 306/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 131/1999 und
die Kundmachung BGBl. II Nr. 330/2006 sind die vorgesehenen
Stellen durch den
Wirtschaftsminister von diesen
Maßnahmen zu unterrichten und die Entscheidung zu begründen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
und welche Produkte, Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile
erfüllten
in den Jahren 2000 bis 2006 nicht die grundlegenden Sicherheitsanforderungen
nach § 47 und
§ 70 MSV? In wie
vielen und welchen Fällen und wurde demnach das Inverkehrbringen in
Österreich verboten (Auflistung auf
Jahre)?
2.
Welche
behördlichen Maßnahmen zur Sicherheit bei Produkten, Maschinen,
Geräten,
Ausrüstungen oder deren Teile mussten
konkret in diesen Jahren durch die Behörden gesetzt
werden? Wie viele Rückrufaktionen wurden veranlasst (Auflistung auf
Jahre)?
3.
Welche konkreten Vorkehrungen wurden jeweils getroffen um das
Inverkehrbringen zu
verhindern (Auflistung auf Jahre)?
4.
In wie vielen und welchen Fällen mussten die Inverkehrbringer in
diesen Jahren Maschinen
zurücknehmen,
weil eine Nachrüstung nicht möglich war (Auflistung auf Jahre)?
5.
In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit
nach § 365 k
GewO über die Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen informiert?
6.
Wie viele MitarbeiterInnen sind in den Bundesländern als
Marktüberwachungsorgane tätig,
um die
Sicherheitsanforderungen von Produkten, Maschinen, Geräten,
Ausrüstungen oder
deren Teile zu kontrollieren?
Welche Überwachungsmaßnahmen wurden in diesen Jahren vorgenommen?
7.
Welche konkreten Probleme gab es in diesen Jahren in der Vollziehung
der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zur Maschinen- und Produktsicherheit?
8. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf?
9.
Wie viele Strafen wurden 2000 bis 2006 wegen § 366 Abs. 1 Z 4 GewO
ausgesprochen?
Welche
Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?
10.
Wie viele Strafen wurden 2000 bis 2006 wegen § 366 Abs. 1 Z 5 GewO
ausgesprochen?
Welche
Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?
11.
Wie viele Strafen wurden 2000 bis 2006 wegen § 366 Abs. 1 Z 6 GewO
ausgesprochen?
Welche
Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?
12.
Halten Sie die Strafbestimmungen des § 366 GewO Abs. 1 Z 4 -6
für ausreichend? Wenn
nein,
welche Änderungen werden Sie vorschlagen?
13.
In welcher Form funktioniert die Internationale Zusammenarbeit
hinsichtlich der
Sicherheitsanforderungen
bei Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren
Teile?