249/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2007
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Anfrage

der Abg. Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Sicherheitsanforderungen bei Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen

oder deren Teile - Behördliche Maßnahmen"

Entsprechen Produkte, Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile nicht den
grundlegenden Sicherheitsanforderungen können behördliche Maßnahmen ergriffen werden.
Nach § 365i Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 (WV) zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl.
I Nr. 84/2006, in Verbindung mit der Maschinen-Sicherheitsordnung -
MSV, BGBl. Nr. 306/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.
II Nr. 131/1999 und
die Kundmachung BGBl.
II Nr. 330/2006 sind die vorgesehenen Stellen durch den
Wirtschaftsminister von diesen Maßnahmen zu unterrichten und die Entscheidung zu begründen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele und welche Produkte, Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder deren Teile erfüllten
in den Jahren 2000 bis 2006 nicht die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach § 47 und
§ 70 MSV? In wie vielen und welchen Fällen und wurde demnach das Inverkehrbringen in
Österreich verboten (Auflistung auf Jahre)?

2.              Welche behördlichen Maßnahmen zur Sicherheit bei Produkten, Maschinen, Geräten,
Ausrüstungen oder deren Teile mussten konkret in diesen Jahren durch die Behörden gesetzt
werden? Wie viele Rückrufaktionen wurden veranlasst (Auflistung auf Jahre)?

3.              Welche konkreten Vorkehrungen wurden jeweils getroffen um das Inverkehrbringen zu
verhindern (Auflistung auf Jahre)?

4.              In wie vielen und welchen Fällen mussten die Inverkehrbringer in diesen Jahren Maschinen
zurücknehmen, weil eine Nachrüstung nicht möglich war (Auflistung auf Jahre)?

5.             In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nach § 365 k GewO über die Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen informiert?

6.             Wie viele MitarbeiterInnen sind in den Bundesländern als Marktüberwachungsorgane tätig,
um die Sicherheitsanforderungen von Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder
deren Teile zu kontrollieren?

Welche Überwachungsmaßnahmen wurden in diesen Jahren vorgenommen?

7.             Welche konkreten Probleme gab es in diesen Jahren in der Vollziehung der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zur Maschinen- und Produktsicherheit?

8.             Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf?

9.             Wie viele Strafen wurden 2000 bis 2006 wegen § 366 Abs. 1 Z 4 GewO ausgesprochen?
Welche Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

10.      Wie viele Strafen wurden 2000 bis 2006 wegen § 366 Abs. 1 Z 5 GewO ausgesprochen?
Welche Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

11.      Wie viele Strafen wurden 2000 bis 2006 wegen § 366 Abs. 1 Z 6 GewO ausgesprochen?
Welche Strafen wurden verhängt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

12.      Halten Sie die Strafbestimmungen des § 366 GewO Abs. 1 Z 4 -6 für ausreichend? Wenn
nein, welche Änderungen werden Sie vorschlagen?

13.      In welcher Form funktioniert die Internationale Zusammenarbeit hinsichtlich der
Sicherheitsanforderungen bei Produkten, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren
Teile?