2851/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Mentoring an Schulen, Refundierung der Studienbeiträge für Studierende der Pädagogischen Hochschulen

 

Am 4.12.2007 hat der Ministerrat eine Novellierung des Studienförderungsgesetzes beschlossen, die die Refundierung der Studienbeiträge für bestimmte gemeinnützige unentgeltliche Tätigkeiten im Ausmaß von 60 Stunden im Semester vorsieht. Laut gesetzlicher Erläuterung handelt es sich bei dieser Form von Mentoring um die regelmäßige Mitwirkung entsprechend geschulter Studierender im Rahmen der Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen der Sekundarstufe I. Für Studierende an Pädagogischen Hochschulen sind die näheren Voraussetzungen durch Richtlinien des Bundesministers / der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur festzulegen.

Eine Konkretisierung dieser Tätigkeit erfolgte durch eine interministerielle Arbeitsgruppe, an der unter anderen auch VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilnahmen. Detaillierte Angaben dazu sind nicht bekannt und auch nicht Gegenstand des Gesetzestextes.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Laut gesetzlicher Erläuterung handelt es sich beim Mentoring um die regelmäßige Mitwirkung entsprechend geschulter Studierender im Rahmen der Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen und Schüler der Sekundarstufe I.

a)      Wie lange und durch wen erfolgt die Schulung der Studierenden?

b)      Aus welchen konkreten Inhalten setzt sich die Schulung Studierender zusammen?


c)      Werden bei der Schulung Studierender didaktische Fertigkeiten berücksichtigt?

d)      Berücksichtigt die Schulung der Studierenden die von PISA neuerlich aufgezeigten Schwächen im Lesen (16 Prozent der VolksschülerInnen und 21,5 Prozent der Jugendlichen am Ende der Pflichtschule können nicht sinnerfassend lesen), sodass im Rahmen des Mentorings darauf eingegangen werden kann?

e)      Warum werden lediglich SchülerInnen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung erfasst? Was passiert mit SchülerInnen, die nicht am Nachmittag betreut werden?

f)        Wie viel Prozent der SchülerInnen der Sekundarstufe I werden voraussichtlich von dieser Form des Mentoring profitieren?

g)      Wird es diese Form des Mentoring voraussichtlich sowohl im städtischen wie ländlichen Bereich geben?

h)      Ermöglicht das Mentoring die individuelle Betreuung der SchülerInnen?

i)        Wie viele Studierende werden der am Nachmittag zu betreuenden Gruppe von mindestens 15 SchülerInnen gegenüber stehen?

j)        Was genau bedeutet „regelmäßige Mitwirkung“? Wie oft und in welchem zeitlichen Ausmaß soll das Mentoring durch Studierende erfolgen?

k)      Erfolgt das Mentoring durch eine/n Studierende/n alleine, gemeinsam mit einem/r LehrerIn oder durch mehrere Studierende?

 

2.      Nähere Voraussetzungen der Refundierung der Studienbeiträge für Studierende der Pädagogischen Hochschulen sind durch Richtlinien der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur festzulegen.

a)      Wird es allgemein gültige Richtlinien geben und wann werden diese vorliegen?

b)      Welche näheren Voraussetzungen gedenkt die Ministerin zu beschließen?

 

3.      Ist die Ministerin der Ansicht, dass SchülerInnen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung Anspruch auf entsprechend ausgebildete FörderlehrerInnen haben? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Glauben Sie, dass Studierende, die eine Schulung erhalten, die nötigen Voraussetzungen für die individuelle Betreuung der SchülerInnen am Nachmittag haben? Warum?

 

5.  Werden den Pädagogischen Hochschulen die entgangenen Einnahmen aus den Studienbeiträgen ersetzt oder handelt es sich hier nicht eher um eine Billigvariante der Querfinanzierung des Schulwesens?