3327/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zwerschitz, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Altersarmut bei der bäuerlichen Bevölkerung aufgrund nicht existenzsichernder Pensionen

 

 

Pensionen von BäuerInnen und Bauern sind im Vergleich mit allen anderen Pensionen aus öffentlichen Systemen extrem niedrig und sehr oft nicht existenzsichernd. Dies hat seine Ursachen in den oftmals niedrigen Einkommen von Bäuerinnen und Bauern sowie in der Einrechnung des so genannten „fiktiven Ausgedinges“ in die Pension. Dieses wird unabhängig davon eingerechnet, ob es ein effektives Ausgedinge gibt oder vorhandene Flächen tatsächlich bewirtschaftet werden.

 

Das Pensionssystem der BäuerInnen und Bauern nimmt auch keine Rücksicht darauf, ob etwaige, zum Zeitpunkt des Pensionsantritts tatsächlich bewirtschaftete Flächen auch in der Folge bewirtschaftet werden. Dies führt dazu, dass BäuerInnen oftmals besonders niedrige Leistungen der Pensionsversicherung erhalten und sich die Höhe dieser Pensionen auch nicht ändert, wenn keine Bewirtschaftung (mehr) vorliegt bzw. dem bei der Festsetzung der Pensionshöhe einberechneten „fiktiven Ausgedinge“ keine tatsächliche Einnahme oder existenzsichernde Maßnahme gegenübersteht.

 

Auf Grund sich deutlich verändernder familiärer Strukturen führt dies in der Praxis dazu, dass – in der Regel Frauen – im Alter mit unzumutbar niedrigen Einkommen auskommen müssen. Dieser Zustand ist eines der reichsten Länder dieses Planeten unwürdig.

 

Die unzumutbare Situation wird unter anderem durch folgende Zahlen verdeutlicht:

 

Während etwa 11% aller PensionsbezieherInnen und 9% aller Angestellten eine Ausgleichszulage erhalten, sind 27% aller BezieherInnen bäuerlicher Pensionen auf eine derartige Zulage angewiesen.

 

Trotz dieser hohen Zahl an AusgleichszulagenbezieherInnen in der bäuerlichen Pensionsversicherung liegt die Medianpension dieser Gruppe inklusive Ausgleichszulagen bei € 593 (Dezember 2006) und damit um mehr als 25% niedriger als bei ArbeiterInnen.

 

Dieser erschütternde Befund kommt zu Stande, obwohl BäuerInnen selbst unter Einrechnung des fiktiven Ausgedinges mit € 332 den vergleichsweise höchsten Durchschnittswert an Ausgleichszulagen erhalten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie beurteilen Sie als Landwirtschaftsminister, dass etwa 11% aller PensionsbezieherInnen und 9% aller Angestellten eine Ausgleichszulage erhalten, bei den bäuerlichen Pensionen aber 27% der BezieherInnen auf eine derartige Zulage angewiesen sind?

 

2.      Wie beurteilen Sie als Landwirtschaftsminister, dass trotz der hohen Zahl an AusgleichszulagenbezieherInnen in der bäuerlichen Pensionsversicherung die Medianpension dieser Gruppe inklusive Ausgleichszulagen bei € 593 (Dezember 2006) und damit um mehr als 25% niedriger als bei ArbeiterInnen liegt?

 

3.      Liegen dem Ministerium bzw. dem Pensionsversicherungsträger der Bäuerinnen und Bauern aktuelle Daten darüber vor, ob das „Ausgedinge“ in der Lebenspraxis der Betroffenen tatsächlich eine existenzsichernde Wirkung entfaltet? 

3.1. Wenn ja: Welche Daten sind dies?

3.2. Welche Aussagen über die existenzsichernde Wirkung lassen sich treffen?

3.3. Von wann stammen diese Daten?

3.4. In welcher Weise wird die existenzsichernde Wirkung des Ausgedinges erhoben?

 

4.      Werden Sie dafür eintreten, dass in Hinkunft der Tatsache Rechnung getragen wird, dass das Ausgedinge in der Praxis der Existenzsicherung bäuerlicher Familien keine effektive Bedeutung mehr spielt? Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen? Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Werden Sie dafür eintreten, dass die Einbeziehung von bewirtschafteten Flächen bei der Berechnung der Pensionen bzw. bei der Festlegung einer etwaigen Ausgleichszulage nur auf tatsächlich bewirtschaftete Flächen Bezug nimmt?