3334/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zinggl, Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber

 

 

Einem Rohbericht des Rechnungshofes zufolge hatte die seit 2001 ausgegliederte Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts in den Jahren 2004 bis 2007 heftige finanzielle Verluste zu erleiden. Bloß im Jahr 2006 konnte einigermaßen ausgeglichen bilanziert werden, was aber nur durch den Verkauf eines Grundstücks im Wert von 800.000 Euro möglich war. Wieder einmal, so legen die vom Rechnungshof vorgelegten Zahlen nahe, endete die Ausgliederung eines ehemaligen Staatsbetriebs in massiven finanziellen Kalamitäten, für die die öffentliche Hand aufzukommen hat. Von Konsequenzen für das verantwortliche Management ist nichts zu vernehmen.

Immer wird im Zusammenhang mit der Hofreitschule auch das Argument ins Treffen geführt, dass die Vorführungen der Lipizzaner ein wahrer Tourismusmagnet seien und man hier also einen Umwegrentabilitätsmaßstab anzulegen habe. Damit wird suggeriert, der touristische Nutzen der Hofreitschule sei höher als die alljährlichen betrieblichen Verluste. Es drängt sich die Frage auf, ob diese Behauptungen in irgendeiner Form empirisch belegbar sind.

Darüber hinaus wurden, nicht zuletzt aufgrund der Grundstücksverkäufe zur Budgetbereinigung 2006, Befürchtungen laut, dass es mit der Unterbringung, dem Auslauf und der allgemeinen Belastung der Pferde nicht zum Besten stehen könnte.

Das Tierschutzgesetz, 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1 „Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen (Equiden)“ lautet wie folgt: „2.2.4. Auslauf: Mehrmals wöchentlich ist eine ausreichende Bewegungsmöglichkeit wie freier Auslauf, sportliches Training oder eine vergleichbare Bewegungsmöglichkeit sicherzustellen. Besteht die Bewegungsmöglichkeit in freiem Auslauf, muss mindestens die zweifache Fläche wie für Einzelboxen gefordert vorhanden sein.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie hoch waren die Verluste der Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts in den Jahren 2002 bis 2007? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

2.      In welcher Form wurden diese Verluste ausgeglichen, und welche Budgetansätze wurden hierfür verwendet?

3.      Wie hoch waren die Bareinlagen, die das Landwirtschaftsministerium in den Jahren 2000 bis 2005 in die Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber Gesellschaft öffentlichen Rechts einbrachte?

4.      Wie viele voll- und teilzahlende Besucherinnen und Besucher konnten die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber in den Jahren 2002 bis 2007 begrüßen? Wir ersuchen um möglichst detaillierte Aufschlüsselung.

5.      Existieren Evaluierungen hinsichtlich der Umwegrentabilität der Spanischen Hofreitschule?

6.      Falls ja, wie stellt sich die Umwegrentabilität der Spanischen Hofreitschule im Detail dar?

7.      Falls nein, aus welchen Gründen existieren keine derartigen Untersuchungen, und aus welchen Gründen wird das Argument der Umwegrentabilität trotz fehlender empirischer Befunde immer wieder ins Treffen geführt?

8.      Halten Sie die Ausgliederung der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestüts Piber für eine betriebswirtschaftlich gelungene Transaktion?

9.      Wo genau befand sich das Grundstück, das im Jahr 2006 verkauft wurde, um das Budget 2006 ausgeglichen zu halten?

10.    Wie groß ist dieses Grundstück im Verhältnis zur Gesamtfläche des Bundesgestüts Piber?

11.    Erfolgte der Verkauf des Grundstücks mit Zustimmung Ihres Ministeriums?

12.    Inwiefern werden die Mindestanforderungen an die Haltung von Pferden (Auslaufhaltung sowie auch Verbot der Anbindehaltung, ausreichende Ruhepausen von täglich mindestens 8 Stunden) bei den Lipizzanern im Bundesgestüt Piber, an der Spanischen Hofreitschule in Wien und an ihren sonstigen Unterbringungsorten berücksichtigt?

13.    Wie oft haben die Lipizzaner an den unterschiedlichen Standorten Auslauf (wobei laut Tierschutzgesetz Sportbetätigung, Training oder andere nicht freie Bewegungsmöglichkeiten nicht als freier Auslauf gelten)?

14.    Wie sind die Ställe der Lipizzaner an den verschiedenen Standorten ausgestattet, und welche Flächen stehen den Pferden im Stall und zum Auslauf zur Verfügung?

15.    Wie viele Trainingseinheiten müssen die Pferde täglich absolvieren?

16.    Wie viele Auftritte müssen die Pferde im Jahresablauf absolvieren?

17.    Wie oft und wohin gingen die Lipizzaner in den letzten Jahren auf Tournee, und wie viele Auftritte mussten sie dabei absolvieren?

18.    Inwiefern werden bei diesen Tourneen die Tierschutz-Anforderungen sichergestellt?

19.    Wie oft wurde die Spanische Hofreitschule seit Bestehen des Bundestierschutzgesetzes auf die Einhaltung des Tierschutzrechts überprüft, und was war das Ergebnis der Kontrollen?

20.    Gab es bisher Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften bei der Spanischen Hofreitschule? Wenn ja, wie viele und weswegen?