3352/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Sicherheitsrisiko Dr. Susanne Winter

 

 

Die bis dato weitgehend unbekannte Kommunalpolitikerin Dr. Susanne Winter ist Spitzenkandidatin der FPÖ bei den Grazer Gemeinderatswahlen.

 

Wie den Medien zu entnehmen war hat Frau Winter auf dem Neujahrstreffen der FPÖ am Sonntag den 13.1.2008 eine Reihe von beleidigenden und islamfeindlichen Aussagen in ihrer öffentlichen Rede getätigt.

 

Laut Medien meinte Susanne Winter, „der islamische Prophet Mohammed wäre heute ein Kinderschänder", außerdem sei er „ein Feldherr, der den Koran in epileptischen Anfällen geschrieben hätte“, sowie „der Islam sei ein totalitäres Herrschaftssystem und gehöre dorthin zurückgeworfen, wo er hergekommen ist, hinter das Mittelmeer".

 

Abgesehen davon, dass derartige Aussagen politisch auf das Schärfste zu verurteilen sind, haben sie eine sicherheitspolitische Dimension.

 

In der islamischen Welt haben der Karikaturenstreit oder die Darstellung von Koran-Suren auf dem Rücken einer geschlagenen Frau durch den niederländischen Regisseur van Gogh zu heftigen Reaktionen geführt.

 

Es ist daher zu befürchten, dass die dummen und verantwortungslosen Aussagen von Frau Winter, Österreich eine erhöhte Aufmerksamkeit bei islamistischen Gruppen einbringen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Besteht auf Grund der Aussagen von Frau Winter eine erhöhte Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen in Österreich?

 

2. Hat sich die Terrorismusgefahr in Österreich seit den Aussagen von Frau Winter ihrer Einschätzung nach geändert?

 

3. Hat Frau Winter ihrer Einschätzung nach mit ihren Aussagen der Sicherheitslage der Republik Österreich und seiner BewohnerInnen geschadet?

 

4. Welche nationalen und internationalen Reaktionen, die die sicherheitspolitische Lage der Republik Österreich und seiner BewohnerInnen betreffen, wurden in Folge der getätigten islamfeindlichen Aussagen von Frau Winter festgestellt?

 

5. Ist Frau Winter bis dato auf Grund antiislamischer Aussagen den Sicherheitsbehörden (z.B. Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) aufgefallen?

 

6. Wenn nein, warum nicht; wenn ja, in welcher Form?

 

7. Ist es richtig, dass Frau Winter nach ihren islamfeindlichen Aussagen Personenschutz durch das Bundesministerium für Inneres bekommen hat?

 

8. Wenn ja, wie viel kostet der geleistete Personenschutz der Republik Österreich täglich?

 

9. Gibt es bezüglich der angefallenen Personenschutzkosten Regressmöglichkeiten der Republik Österreich gegenüber Frau Winter?