3468/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend 1479/AB Personalagentur
In der
Anfrage 1485/J (XXIII. GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr.
Aspöck und
Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen
Dienst Doris Bures
wurden
mehrere Fragen, betreffend der Einrichtung einer Personalagentur für
Beamte,
ungenügend,
mit dem Verweis auf die Personalhoheit der Ministerien und dass
Verhandlungen
mit der GÖD geführt werden, beantwortet. Mit dem Verweis auf die
Personalhoheit
hat Bundesministerin Bures ein verfassungsrechtliches Problem erkannt. Denn
entzieht
man dem Minister (leitendes Organ des Organkomplexes Bundesministerium) die
Personalhoheit teilweise oder ganz, wird ihm die gemäß Art. 69 Abs.
1 und Art. 77 Abs. 1
B-VG
übertrage Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung teilweise oder
ganz
unmöglich
gemacht.
Nicht nur verfassungsrechtliche
Bedenken, sondern auch Bedenken in Bezug auf den Aufbau
(Organisation und Struktur), der Kompetenzen
und der Bestellung der Leitung der
Personalagentur tauchen auf. Weiters
wird es durch das Projekt „Personalagentur" eine
gravierende Änderung im Dienst-
und Besoldungsrecht geben, daher sollte das
Bundeskanzleramt auch die notwendigen Informationen von den anderen
Ministerien schon
bekommen haben. Ein Indiz dafür ist,
dass Minister Molterer und Ministerin Bures von 60
Mio. Euro Einsparungen und von 3000
Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet
werden sollten, gesprochen haben.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für
Justiz
Anfrage:
1. Sind sie von
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Doris
Bures aufgefordert worden, die für die Errichtung einer Personalagentur
notwendigen Daten zu
übermitteln?
2. Wenn ja, welche Daten wurden übermittelt?
3.
Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in ihrem
Ressort
in den Beamtenstand übernommen und/oder pragmatisiert (aufgegliedert
nach
Sektionen, Gruppen und Abteilungen)?
4.
Haben Sie vor bis Ende 2008 zusätzliches Personal in Ihren
Abteilungen für
Personalangelegenheiten/-entwicklung
aufzunehmen
und/oder in den
Beamtenstand zu übernehmen?
5.
Wird es noch
vor der Installierung
der Personalagentur bei
den
Vertragsbediensteten
in ihrem Ressort Bedarfskündigungen geben?
6. Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete werden davon betroffen sein?
7.
Wurde Ihnen von der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen
Dienst
Doris Bures empfohlen befristete Verträge
von Vertragsbediensteten
auslaufen lassen?
8.
Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in Ihrem Ressort
(inklusive
nachgeordneten
Dienststellen) in der letzten
Legislaturperiode nicht mehr
verlängert?
9.
Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in Ihrem Ressort
(inklusive
nachgeordneten
Dienststellen) seit Beginn dieser Legislaturperiode bis 31.12.2007
nicht mehr verlängert?
10.
Wird es weiterhin
denselben Personalaufwand in
der/n Abteilung/en für
Personalangelegenheiten
geben?
11.
Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Ihrem Ressort
teilweise
oder ganz die
Personalhoheit entzogen werden könnte?
12.
Wenn Sie keine
verfassungsrechtlichen Bedenken haben sollten, worauf begründet
sich diese verfassungsrechtliche und politische Einstellung?