3484/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung der Forderungen aus dem

Entschließungsantrag zum Ausfuhrförderungsgesetz vom Juli 2007.

Im Zuge der Debatte zu TOP 5 des Berichts des Finanzausschusses (183 d.B.) in der 30. Nationalratssitzung vom 6. Juli 2007 wurde ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag (158/UEA) zum österreichischen Exportförderungssystem eingebracht. Kern der Forderungen des Antrags ist die möglichst weitgehende Sicherstellung der Einbeziehung internationaler ökologischer und sozialer Standards. So wird wörtlich eingefordert, dass verstärkt die Pluralität der gutachterlichen Bewertung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungspolitischen, kulturellen und sozialen Auswirkungen der in Deckung genommenen Geschäftsfälle einfließen" sollen.

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen angehalten, die Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen durch börsennotierte Unternehmen bei Übernahme von Beteilungsgarantien und -finanzierungen sicherzustellen". Die Auswirkungen der Exportförderung sollen regelmäßig evaluiert werden.

Der beschlossene Antrag sieht eine Berichterstattung seitens des BMF an den Hauptausschuss des Nationalrats spätestens ein Jahr nach Beschlussfassung vor. Aufgrund der inhaltlichen Dringlichkeit der geforderten Aspekte ist eine Zwischenbilanz über die bereits gezeitigten Erfolge bereits jetzt von großem Interesse.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.  Wie ist der Umsetzungsstand der oben genannten Forderungen?

2.            Konnte die geforderte Erweiterung der Begutachtungstätigkeit des Beirats bereits umgesetzt werden?

3.            Bei wie vielen und welchen der in Deckung genommenen Geschäftsfällen konnte die erweiterte Begutachtungstätigkeit des Beirats bereits erfolgreich angewandt werden?

4.            Welche internationalen Standards kamen dabei zur Anwendung?

5.            Konnten, wie in dem Antrag zum Ausdruck gebracht, auch unabhängige externe Expertisen Eingang in die Aufbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen durch die Kontrollbank finden?


6.            In wie vielen und welchen konkreten Fällen von sensiblen Projekten konnte eine hinreichende Prüfung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungspolitischen, kulturellen und Sozialauswirkungen durchgeführt werden?

7.            Welche Ergebnisse brachten diese Prüfungen?

8.            Welche Konsequenzen wurden aus diesen Prüfungen gezogen?

9.            Gibt es Projekte, die aufgrund eines negativen Prüfungsbescheids nach den oben genannten Kriterien, nicht durch die Kontrollbank gedeckt werden konnten?

10.    Welche Schritte werden (z.B. im Antragsverfahren) gesetzt, um die Einhaltung der OECD Leitlinien für Multinationale Unternehmen seitens börsennotierter Unternehmen zu garantieren bzw. andere Unternehmen dazu anzuhalten?

11.    Gibt es Pläne, künftig auch Initiativen, die als Corporate Social Responsibility (CSR) qualifizierbar sind, bei der Beurteilung der Projekte zu berücksichtigen?

12.    Gibt es Gespräche mit dem BMWA bezüglich einer Stärkung des Nationalen Kontaktpunktes Österreichs im Hinblick auf effektive Kontrolle?

13.    Welche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung sind vorgesehen?

14. Ist ein Zeitplan für Evaluierungen des Ausfuhrförderungssystems in Hinblick auf vorgesehen?

15. Welche weiteren Schritte sind im kommenden Halbjahr bis zur Berichterstattung an    den    Hauptausschuss    des    Nationalrats    hinsichtlich    der   erweiterten Begutachtungstätigkeit durch den Beirat geplant?