3494/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.01.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend diplomatischer Immunität von Vladimir Vozhzhov
Laut „profil“
vom 21. Jänner 2008 wurde der diplomatische Status des russischen
Geheimdienstmitarbeiters
Vladimir Vozhzhov vor seiner Festnahme durch die
Staatsanwaltschaft genauestens analysiert.
„Nach Ansicht der Justiz verfügte Woschschow nicht über diplomatische Immunität.“
Jedoch
sorgte die Verhaftung Vozhzhovs für Verstimmungen zwischen den Beziehungen
Österreichs und Russlands.
„Angesichts
der russischen Drohungen kontaktierte das Außenamt die UN. Der
Rechtsdienst
der Vereinten Nationen erstellte ein Gutachten. Dessen Inhalt:
Woschschow habe als Mitglied der russischen Delegation bei der UN-
Weltraumkonferenz in Wien über diplomatische Immunität verfügt.“
Daraufhin
wurde Vozhzhov der russischen Botschaft übergeben und durfte
Österreich
verlassen, trotz
eines deutschen Haftbefehls und Auslieferungsantrags.
„Die
deutschen Behörden sollen alles andere als begeistert gewesen sein.
Schließlich
lagen gegen
den Russen ein Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag der
Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe vor.“
Offenkundig
existieren in dieser Causa unterschiedliche Informationsstände oder
Absichten
über die Vorgehensweise
in den zuständigen Ressorts.
Am 29.
Jänner 2008 berichtete „Heute“ von dem russischen
Überläufer Sergej Tretyakov,
welcher russische
Spionageaktivitäten in der UNO der Öffentlichkeit preisgab.
„...sollen bei den Vereinten
Nationen, und speziell auch in Wien, Dutzende Spione am
Wer sein.“
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Landesverteidigung nachstehende
ANFRAGE
1.
Aufgrund welcher Informationen befand das Abwehramt, dass Vladimir
Vozhzhov
keine Immunität
genießt und verhaftet werden kann?
2. Wo wurden diese Informationen eingeholt?
3. Wurden entsprechende Informationen auch beim BMfeiA eingeholt?
4.
Wie erklären Sie sich die unterschiedliche Informationslage
diesbezüglich vom
Abwehramt und dem
BMeiA?
5.
Besteht ein juristischer Auffassungsunterschied zwischen dem BMfeiA und
dem
Abwehramt?
6. Wenn ja, welcher?
7. Wenn nein, warum wurde Vladimir Vozhzhov so lange festgehalten?
8.
Entspricht es den Tatsachen, dass der Standpunkt des BMfeiA auf einem
Gutachten
der Vereinten
Nationen beruht?
9. Wann wurde der Inhalt des Gutachtens an das Abwehramt weitergeleitet?
10. Welche Stellung nahm das Abwehramt zu diesem Gutachten ein?
11. Ist Ihnen bekannt, dass Russland auf Österreich in dieser Frage Druck ausgeübt hat?
12.
War Ihrem Ressort bekannt, dass ein deutscher Haftbefehl und ein
deutscher
Auslieferungsantrag
gegen Vladimir Vozhzhov bestehen?
13. Haben deutsche Behörden mit Ihrem Ressort in dieser Sache Kontakt aufgenommen?
14.
Sind Ihrem Ressort Tätigkeiten russischer Geheimdienstmitarbeiter
bei den Vereinten
Nationen in Wien
bekannt?
15. Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?
16. Wenn ja, welche?
17.
Sind ihrem
Ressort die Informationen Sergej Tretyakovs im Zusammenhang von
Tätigkeiten russischer
Geheimdienstmitarbeiter bei den Vereinten Nationen in Wien
bekannt?
18. Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?
19. Wenn ja, welche?