356/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend chemische Kampfstoffe in Containern aus Übersee.

Laut einem Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins Der Spiegel" (6/2007) gibt es gehäuft beunruhigende Vorfälle hinsichtlich der Verseuchung von Übersee-Containern mit Schädlingsbekämpfungsgasen. Um die Vermehrung von Schädlingen auf dem langen Transport der Container zu vermeiden, werden bisweilen sogar chemische Kampfstoffe verwendet, wie das im ersten Weltkrieg mit verheerenden Folgen eingesetzte Chlorpikrin (auch als Grünkreuz bekannt) - so der Bericht des Magazins mit Verweis auf eine bislang unveröffentlichte Studie am Institut für Messtechnik der Technischen Universität Hamburg-Harburg unter Mitwirkung des Zolls.

Besonders problematisch in diesem Zusammenhang dürften sowohl der Einsatz unerlaubter Mittel, die Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten sowie die ungenügende Kennzeichnung der Container sein - und zwar in erschreckendem Ausmaß. So wird z.B. der Rotterdamer Umweltinspektor zitiert, der von 90 Prozent nicht gekennzeichneter begaster Container spricht.

Die Auswirkungen dieses Sachverhalts für die Bevölkerung bzw. KonsumentInnen auch in Österreich geben Anlass zu ernsthafter Beunruhigung: So wurden Lebensmittel wie Reis oder Chips untersucht (deren Verpackung zum Schutz vor den Giften nicht geeignet ist) und in 17 Prozent eine Grenzwertüberschreitung des Gases Brommethan festgestellt. Ebenso betroffen sind etwa auch Spielzeug aus Kunststoff oder Matratzen, wie das staatliche niederländische Institut für Gesundheit herausfand.

Da die Giftrückstände oft monatelang in den Konsumgütern verbleiben, ist eine direkte Auswirkung auf die österreichische Bevölkerung nicht nur nicht auszuschließen, sondern im höchsten Maße anzunehmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.            Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

2.            Welche    Möglichkeiten    gibt    es    innerhalb    Ihrer    Verantwortlichkeit    als Bundesminister für Konsumentenschutz, diesbezüglich gegenzusteuern?

3.            Welche Vorkehrungen gibt es derzeit, um die Gefährdung der Konsumentinnen auszuschließen?


4.            Welche Vorkehrungen erachten Sie als zusätzlich notwendig?

5.            Wann ist mit einer Umsetzung dieser zu rechnen?

6.            Welche konkreten Gesetzesänderungen, -erlässe, Verordnungen u.ä. beziehen sich auf den genannten Umstand bzw. sind Ihres Erachtens noch notwendig zu erlassen bzw. zu ändern?

7.            Erachten    Sie    eine    Information    der    KonsumentInnen    über    mögliche Gesundheitsrisiken für notwendig und wenn ja, wie kommen Sie dieser nach?