3562/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entwicklungstendenz und

Perspektiven"

Gebietskörperschaften (so Bund, Länder und Gemeinden) und Anstalten des öffentlichen Rechts haften nach Art. 23 B-VG und dem Amtshaftungsgesetz (AHG)   für Schäden, welche die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze, Dritten rechtswidrig und schuldhaft zugefügt haben.

Dabei geht es aber nicht nur um die staatliche Haftung für aktives - rechtswidriges und schuldhaftes - Organverhalten. Durch die jüngste Rechtsprechung wird auch ein Unterlassen staatlichen Handelns von als Organe handelnden Personen als haftungsbegründend angesehen. So liegt beispielsweise eine Haftung des Staates vor, wenn die Erfüllung von bescheidmäßigen Auflagen nicht überprüft (10 b 159/06y), oder wenn die Vorschreibung nachträglicher Auflagen unterlassen wird. Das nationale Amtshaftungsrecht ist überdies durch das europäische Recht   erweitert worden.

Seit dem EU-Beitritt müssen auch die europarechtlichen Kriterien zur Staatshaftung berücksichtigt werden: Staatshaftung wegen legislativem Unrecht" (Gemeinschaftsrechtsverstoß) sowie für europarechtswidrige gerichtliche Entscheidungen". Beide Tatbestände (Haftung für legislatives Unrecht und Haftung für höchstgerichtliche europarechtswidrige Entscheidungen) sind im österreichischen nationalen Recht nicht vorgesehen; letztere ist im § 2 Abs. 3 AHG sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Praktische Probleme ergeben sich dabei auch bei der Gerichtszuständigkeit (OGH bzw. VfGH).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Klagen nach dem AHG wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 bei österreichischen Gerichten eingebracht (Aufschlüsselung auf Jahre und (Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren Organe des Innenressorts betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.       Wie viele Klagen nach dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

3.       In wie vielen Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen   Geschädigter in diesen Jahren auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.       Welche Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.       In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?

6.   Wie viele Amtshaftungsforderungen Geschädigter wurden in diesen Jahren nach einem Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der  Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie   Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?


7.     Welche Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?                                              In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

8.         In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt?

Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?

9.                          Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf zur Änderung des AHG?         Wenn ja, worin liegt dieser?

10.   Wie beurteilen Sie generell die Probleme der Gerichtszuständigkeit in Amtshaftungsangelegenheiten?

11.   Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 188/02 g geltend gemacht?

Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt? Wie ist der Stand dieser Verfahren?

12.     Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 269/06z geltend gemacht?

Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt? Wie ist der Stand dieser Verfahren?