363/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.02.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Zwangspensionierung des Chefarztes der Kärntner Gebietskrankenkasse
Das ASVG sieht für die Krankenkassen einen chef- und kontrollärztlichen Dienst vor. In der Organisationshierarchie sind die Kontrollärzte dem Chefarzt zugeordnet.
Die Einführung der „Chefarztpflicht neu“ führte zu großen organisatorischen Problemen in der Kärntner Gebietskrankenkasse. Diese entzog im Jahr 2005 dem Chefarzt, Dr. Bernhard Trusnovic, die Kontrollärzte als nachgeordnete Mitarbeiter und teilte sie einer neuen Organisationseinheit, der sogenannten Ökonomieabteilung, zu. Im Dienstvertrag des Chefarztes ist jedoch das Weisungsrecht für den ärztlichen Dienst ausdrücklich verankert.
Die Kärntner Ärztekammer setzte sich für Dr. Trusnovic ein und kommentierte die Vorgangsweise in der Kärntner Ärztezeitung als „Maulkorberlass“. Daraufhin wurde sie von der Kärntner Gebietskrankenkasse geklagt. Das Gerichtsverfahren läuft seit Monaten mit ungezählten Zeugenaussagen.
Dr. Trusnovic wurde mit sofortiger Wirkung pensioniert, obwohl es keine rechtliche Deckung für diese Vorgangsweise gibt. Auch das Bundesministerium hat ihn als leitenden Arzt weder abberufen, noch seine Arbeit beanstandet.
Inzwischen hat sich der Richter als befangen erklärt.
Die Aufsichtsbehörde, also der Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, hat gegen die Zwangspensionierung keine Einwände erhoben. Lt. § 448 Abs.2 ASVG ist der Landeshauptmann als Bundesorgan tätig, da das Sozial- und Vertragsversicherungs-wesen lt. Art. 10 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist.
Dr. Trusnovic ist seit 1.7. 2006 weder sozialversichert, noch erhält er ein Gehalt oder eine Pension.
Die Zwangspensionierung von Dr. Trusnovic ist eine Vorgangsweise, die von der Kärntner Gebietskrankenkasse in einer erheblichen Zahl von vergleichbaren Fällen gewählt wurde, wie z.B. beispielsweise im Fall von Herrn Dr. Friesner.
Inzwischen hat die Kärntner Gebietskrankenkasse trotz laufender Gerichtsverfahren eine Chefärztin bestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der Fall des Kärntner Chefarztes, Dr. Bernhard Trusnovic, bekannt?
2) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Pensionierung von Dr. Trusnovic?
3) Erfolgte die Pensionierung aus Ihrer Sicht zu Recht?
4) Halten Sie die Vorgangsweise, dass Herr Dr. Trusnovic seit 1.7.2006 kein Gehalt erhält, für rechtskonform?
5) Warum hat der Landeshauptmann Dr. Jörg Haider in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherung keine Einwendungen gegen die Abberufung und Pensionierung von Dr. Trusnovic erhoben, obwohl diese offensichtlich rechtwidrig ist?
6) Warum hat der Landeshauptmann Dr. Jörg Haider in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherung trotz laufendem Gerichtsverfahren keine Einwendungen gegen die Bestellung einer Chefärztin erhoben?
7) Ist Ihnen diese Bestellung bekannt?
8) Der Landeshauptmann ist lt. § 448 Abs.2 ASVG als Bundesorgan tätig. Warum sind Sie bzw. Ihre Vorgängerin als Bundesministerin nicht tätig geworden?
9) Lt. Art. 10 B-VG ist Gesetzgebung und Vollziehung des Sozialversicherungswesens Bundessache. Werden Sie als zuständige Bundesministerin die Zwangspensionierung des Dr. Bernhard Trusnovic rückgängig machen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
10) Ist Ihnen der Fall des ehemaligen Mitarbeiters der Kärntner Gebietskrankenkasse, Dr. Helmut Friesner, bekannt, der von der Kasse entlassen wurde?
11) Was sind die näheren Umstände dieser Entlassung?
12) Wie wurden die Ansprüche zwischen der Kasse und Herrn Dr. Friesner verglichen, insbesondere in welcher Höhe hat Herr Dr. Friesner eine Abfertigung erhalten und welche laufenden Zahlungen standen bzw. stehen Herrn Dr. Friesner zu?
13) Wie hoch sind die Zahlungen die an Dr. Friesner seit seiner Entlassung geleistet wurden?
14) Wieviele MitarbeiterInnen der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden in den letzten 15 Jahren gegen deren Willen zwangspensioniert?
15) Was waren die näheren Umstände?
16) Wieviele MitarbeiterInnen der Kärntner Gebietskrankenkasse haben in den letzten 15 Jahren ihr Dienstverhältnis, ohne Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zu haben, einvernehmlich gelöst und danach eine Pension nach der DO.B. erhalten?
17) Was waren die näheren Umstände?