3661/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.03.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Postenbesetzung-Personalentscheidungen

In nicht unbeträchtlichen Fällen von Personalentscheidungen innerhalb Ihres Ressorts ist es insbesondere in Zeiten der Ressortführung durch die ÖVP zu Ungereimtheiten gekommen, welche geeignet erscheinen, das Vertrauen der Bevölkerung in eine unparteiische und rechtsstaatlichen Amtsausübung durch eben diese hohen Funktionsträger zu minimieren.

In diesem Zusammenhang wurde sowohl von Ihnen, als auch von Ihren Amtsvorgängern immer wieder auf das Ergebnis der Unabhängigen Begutachtungskommission verwiesen. Bemerkenswert ist dabei, dass Personen, welche aus Bereichen stammen, die an und für sich wenig bis gar nichts mit den Aufgaben der zu besetzenden Funktion zu tun hatten und deren Qualifikation mit Ausnahme einer Tätigkeit im Ministerbüro als zumindest umstritten bezeichnet werden muss, besonders gut bei dieser Begutachtung abschnitten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Im Falle der Besetzung des Leiterpostens beim Bundeskriminalamt, wurden die Kommissionsmitglieder aus der Zentralleitung von wem und wann bestimmt?

2.             Wer sind diese Personen?

3.             Warum erschienen gerade diese Personen für diese Tätigkeit besonders geeignet?

4.             Wer war das vom ÖGB nominierte Mitglied?

5.             Welcher gewerkschaftlichen Fraktion gehört diese Person an?

6.             Ein weiteres Mitglied wird vom Zentralausschuss des Ressorts nominiert. Welcher Zentralausschuss durfte nominieren und warum?

7.             Wer wurde nominiert?

8.             Welcher gewerkschaftlichen Fraktion gehört diese Person an?