370/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich

durch den EURATOM-Vertrag.

Vor 50 Jahren, im Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie
gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluss der Bundesregierung
über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte
in Zwentendorf gebaut werden.

Am 25. März 1957 wurde der EURATOM-Vertrag in Rom unterzeichnet. Der EURATOM-
Vertrag ist die Grundlage für die Finanzierung von Forschungen auf dem Gebiet der
Atomenergie und er ist ebenso die Grundlage für die Bewilligung von Milliarden Euro-
Krediten für die Errichtung von Atomkraftwerken.

Der EURATOM-Vertrag ist seit 1957 im Wesentlichen unreformiert und bringt im Sinne
einer atomeuphorischen Stimmung der späten 50er-Jahre des vergangen Jahrhunderts in
seiner Präambel klar zum Ausdruck, dass man entschlossen sei, die Voraussetzungen für die
Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen.

Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung
klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb
genommen. Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem
österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich, finanziert der
österreichische Steuerzahler, die europäische Atomenergie.

Laut der letzten EUROBAROMETER-Umfrage, die im Jänner 2007 veröffentlicht wurde,
sprechen sich die Europäer mehrheitlich gegen die Nutzung von Atomenergie aus. Besonders
hoch liegt die Ablehnung bei den Österreichern mit 80 Prozent.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.  Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 für das Sechste
Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der
Europäischen Union aufgewendet und wie hoch war der Anteil davon für das
EURATOM-Programm?

2.              Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis 2006 für die Projekte
PHARE und TACIS aufgewendet?

 

3.             Welche Beträge wird Österreich jährlich für das Siebente Rahmenprogramm für
Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Europäischen Union
aufwenden und wie hoch wird der Anteil davon für das EURATOM-Programm sein?

4.             Wie beurteilen Sie die Aufteilung der Mittel im Siebenten Rahmenprogramm und
insbesondere die Mittel für die Atomindustrie im Vergleich zum Anteil für die
erneuerbaren Energien?

5.             Das aktuelle EURATOM-Programm hat eine Laufzeit von 2007 bis 2011. Für den
Zeitraum 2011 bis 2013 muss die Mittelzuteilung fortgeschrieben werden. Planen Sie
Initiativen, um den Anteil für die Atomforschung für den Zeitraum 2011 bis 2013
reduzieren zu können?

6.             Wenn nein, warum nicht?

7.             Seit November 2002 steht eine Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens von 4
Milliarden auf dann 6 Milliarden Euro im Raum. Der damalige Finanzminister hat
aufgrund der Wettbewerbsverzerrung der EURATOM-Kredite massive Kritik an einer
Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens deponiert. Ist diese Kritik nach wie vor
aufrecht und wird Österreich seine Zustimmung zur Erhöhung des EURATOM-
Kreditrahmens verweigern?

8.             Wenn nein, warum nicht?

9.             Die Europäische Kommission vertritt trotz der ablehnenden Haltung der Europäer zur
Nutzung von Atomenergie massiv die Interessen der Atomindustrie (siehe jüngste
Veröffentlichungen: Eine Energiepolitik für Europa, Hinweisendes Nuklearprogramm
Jänner 2007). Sie setzt damit auf eine - vor allem auch aus österreichischer Sicht -
nicht nachhaltige Form der Energieerzeugung. Was kann Österreich der Europäischen
Kommission entgegenhalten?

10.      Im neuen Regierungsprogramm ist zu lesen, dass die Bundesregierung ihre
Bemühungen im Hinblick auf eine Reform des EURATOM-Vertrages fortsetzen wird.
Welche Initiativen plant die Bundesregierung dazu im laufenden Jahr 2007 und
darüber hinaus?

11.      Mit den Bemühungen um eine EURATOM-Reformkonferenz ist bereits die vorherige
Bundesregierung gescheitert. Auch der Ratsvorsitz Österreichs im ersten Halbjahr
2006 konnte nicht genutzt werden, um eine Reformkonferenz zu initiieren. Woran
scheiterten die Bemühungen bisher?

12.      Sind Sie der Meinung, dass sich die Voraussetzungen für eine EURATOM-
Reformkonferenz geändert haben und es nun möglich sein wird, eine solche
Reformkonferenz abzuhalten?

13.      Wenn ja, wann wird eine solche Reformkonferenz eingeleitet werden können?

14.      Welches Ergebnis sollte aus Ihrer Sicht eine solche Reformkonferenz bringen?

15.      Nach einschlägiger Rechtsmeinung ist es möglich, einseitig aus dem EURATOM-
Vertrag auszusteigen, und zwar gemäß Art. 56 Wiener Vertragskonvention, da es sich


beim EURATOM-Vertrag um einen unbefristeten Vertrag handelt. Ein Ausstieg
würde die Mitgliedschaft Österreich in der Europäischen Union in keinem Fall
berühren. Ist der Ausstieg Österreichs aus EURATOM, der explizit in seiner Präambel
vorsieht, die Voraussetzungen für eine mächtige Kernindustrie zu schaffen, für Sie
nicht der logische Schritt, den ein deklariertes Anti-Atom-Land wie Österreich setzen
kann, um international an Glaubwürdigkeit zu gewinnen und die Ablehnung der
Österreicher gegenüber der Atomindustrie ernsthaft zu unterstreichen?

16.     Planen Sie einen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag, wenn es während des Jahres
2007 keinen Fortschritt hinsichtlich einer EURATOM-Reformkonferenz kommt?

17.     Wenn nein, warum nicht?