3725/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Amtshaftungsverfahren in Österreich -Entschädigungen-
Entwicklungstendenz und Perspektiven“

Gebietskörperschaften (so Bund, Länder und Gemeinden) und Anstalten des
öffentlichen Rechts haften nach Art. 23 B-VG und dem Amtshaftungsgesetz (AHG)
für Schäden, welche die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der
Gesetze, Dritten rechtswidrig und schuldhaft zugef
ügt haben.

Dabei geht es aber nicht nur um die staatliche Haftung für aktives - rechtswidriges
und schuldhaftes - Organverhalten. Durch die j
üngste Rechtsprechung wird auch ein
Unterlassen staatlichen Handelns von als Organe handelnden Personen als
haftungsbegr
ündend angesehen. So liegt beispielsweise eine Haftung des Staates
vor, wenn die Erf
üllung von bescheidmäßigen Auflagen nicht überprüft (10 b
159/06y), oder wenn die Vorschreibung nachträglicher Auflagen unterlassen wird.
Das nationale Amtshaftungsrecht ist
überdies durch das europäische Recht
erweitert worden.

Seit dem EU-Beitritt müssen auch die europarechtlichen Kriterien zur Staatshaftung
ber
ücksichtigt werden: Staatshaftung wegen legislativem Unrecht“
(Gemeinschaftsrechtsverstoß) sowie für europarechtswidrige gerichtliche
Entscheidungen“. Beide Tatbest
ände (Haftung für legislatives Unrecht und Haftung
für höchstgerichtliche europarechtswidrige Entscheidungen) sind im österreichischen
nationalen Recht nicht vorgesehen; letztere ist im
§ 2 Abs. 3 AHG sogar ausdrücklich
ausgeschlossen. Praktische Probleme ergeben sich dabei auch bei der
Gerichtszust
ändigkeit (OGH bzw. VfGH).


Die Bundesministerin für Justiz konnte die an sie gestellten Fragen nicht beantworten
und wies in der Anfragebeantwortung vom 28.02.2008 auf die Zuständigkeit des
Herrn Finanzministers hin.

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Vollziehungsbereich, weshalb
ich die Finanzprokuratur (als Vertreterin der vor Gericht geführten
Amtshaftungsverfahren) auch nicht um die Bekanntgabe dieser Daten ersuchen
kann. Zuständig für solche Anfrage wäre vielmehr der Herr Bundesminister für
Finanzen (in organisatorischer Hinsicht) oder der Bundeskanzler im Hinblick auf
seine Legislativkompetenz f
ür das Amtshaftungsrecht ebenso wie in seiner
Koordinierungsfunktion. Dem Bundesministerium f
ür Justiz liegen weder
bundesweite Daten vor, noch Daten
über einzelne Ressorts oder Bundesländer.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Klagen nach dem AHG wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005,
2006 und 2007 bei österreichischen Gerichten eingebracht (Aufschlüsselung
auf Jahre und (Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
L
änder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe
bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. Organe des Innenressorts
betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.      Wie viele Klagen nach dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil
entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?


In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie
Organe bzw. Beh
örden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

3.       In wie vielen Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen
Gesch
ädigter in diesen Jahren auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung
auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe
bzw. Beh
örden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.       Welche Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren zugesprochen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie
Organe bzw. Beh
örden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.       In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen
gem
äß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils
geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschl
üsselung auf Jahre sowie
Rechtsträger)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen
Organe betroffen? (Aufschl
üsselung auf Jahre)



6.     Wie viele Amtshaftungsforderungen Geschädigter wurden in diesen Jahren nach
einem Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie
Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.       Welche Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und ausbezahlt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie
Organe bzw. Beh
örden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

8.       In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen
gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt?

Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht
(Aufschl
üsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)? In wie vielen Fällen waren das
Innenressort bzw. dessen Organe betroffen? (Aufschlüsselung auf Jahre)

9.                          Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf zur Änderung des AHG?
Wenn ja, worin liegt dieser?

10.   Wie beurteilen Sie generell die Probleme der Gerichtszuständigkeit in
Amtshaftungsangelegenheiten?


11.   Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b
188/02 g geltend gemacht?


Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?

12.    Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b
269/06z geltend gemacht?

Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?