3725/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Amtshaftungsverfahren
in Österreich -Entschädigungen-
Entwicklungstendenz und Perspektiven“
Gebietskörperschaften
(so Bund, Länder und Gemeinden) und Anstalten des
öffentlichen
Rechts haften nach Art. 23 B-VG und dem Amtshaftungsgesetz (AHG)
für Schäden, welche die als ihre Organe handelnden
Personen in Vollziehung der
Gesetze, Dritten rechtswidrig und schuldhaft zugefügt haben.
Dabei geht es aber nicht nur um
die staatliche Haftung für
aktives - rechtswidriges
und schuldhaftes - Organverhalten. Durch
die jüngste Rechtsprechung wird auch ein
Unterlassen
staatlichen Handelns von als Organe handelnden Personen als
haftungsbegründend
angesehen. So liegt beispielsweise eine Haftung des Staates
vor, wenn die Erfüllung von bescheidmäßigen Auflagen
nicht überprüft (10 b
159/06y), oder wenn
die Vorschreibung nachträglicher
Auflagen unterlassen wird.
Das nationale Amtshaftungsrecht ist überdies durch
das europäische Recht
erweitert worden.
Seit dem EU-Beitritt
müssen auch die europarechtlichen
Kriterien zur Staatshaftung
berücksichtigt
werden: Staatshaftung wegen „legislativem Unrecht“
(Gemeinschaftsrechtsverstoß) sowie für „europarechtswidrige gerichtliche
Entscheidungen“. Beide Tatbestände (Haftung für legislatives
Unrecht und Haftung
für höchstgerichtliche europarechtswidrige Entscheidungen) sind im österreichischen
nationalen Recht nicht vorgesehen; letztere ist im § 2 Abs. 3 AHG sogar ausdrücklich
ausgeschlossen. Praktische Probleme ergeben
sich dabei auch bei der
Gerichtszuständigkeit (OGH bzw. VfGH).
Die
Bundesministerin für Justiz konnte die an sie gestellten Fragen
nicht beantworten
und wies in der
Anfragebeantwortung vom 28.02.2008 auf die Zuständigkeit des
Herrn Finanzministers hin.
„Die
Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen
Vollziehungsbereich, weshalb
ich die Finanzprokuratur (als Vertreterin der vor Gericht geführten
Amtshaftungsverfahren) auch nicht um die Bekanntgabe dieser Daten ersuchen
kann. Zuständig für solche Anfrage
wäre vielmehr der Herr Bundesminister für
Finanzen (in organisatorischer Hinsicht) oder der Bundeskanzler im
Hinblick auf
seine Legislativkompetenz für das
Amtshaftungsrecht ebenso wie in seiner
Koordinierungsfunktion. Dem Bundesministerium für Justiz
liegen weder
bundesweite Daten vor, noch Daten über einzelne Ressorts
oder Bundesländer.“
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Klagen nach dem AHG wurden
2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005,
2006
und 2007 bei österreichischen Gerichten eingebracht
(Aufschlüsselung
auf
Jahre und (Gerichtssprengel)?
In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder
der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe
bzw.
Behörden)?
In
wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. Organe des
Innenressorts
betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
2. Wie viele Klagen nach
dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil
entschieden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
In
wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des
Bundes, der
Länder oder
der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie
Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen
Fällen waren
das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
3. In wie vielen Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen
Geschädigter in diesen Jahren auch gerichtlich stattgegeben
(Aufschlüsselung
auf
Jahre und Gerichtssprengel)?
In
wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des
Bundes, der
Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe
bzw. Behörden)?
In
wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe
betroffen
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
4. Welche Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren
zugesprochen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
In
wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des
Bundes, der
Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie
Organe bzw. Behörden)?
In
wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen
Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
5. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach
Schadenersatzleistungen
gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche
Beträge wurden jeweils
geltend gemacht und einbringlich gemacht
(Aufschlüsselung auf Jahre sowie
Rechtsträger)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen
Organe betroffen? (Aufschlüsselung auf
Jahre)
6. Wie viele
Amtshaftungsforderungen Geschädigter wurden in diesen Jahren nach
einem
Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?
In
wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des
Bundes, der
Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie
Organe
bzw. Behörden)?
In
wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen
Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
7. Welche Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart
und ausbezahlt
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?
In
wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des
Bundes, der
Länder oder
der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie
Organe bzw. Behörden)?
In
wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen
Organe betroffen
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
8. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach
Schadenersatzleistungen
gemäß § 3 AHG
Regressforderungen gestellt?
Welche
Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich
gemacht
(Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)? In wie
vielen Fällen waren das
Innenressort bzw.
dessen Organe betroffen? (Aufschlüsselung
auf Jahre)
9.
Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf zur Änderung des
AHG?
Wenn
ja, worin liegt dieser?
10.
Wie beurteilen Sie generell die Probleme der Gerichtszuständigkeit in
Amtshaftungsangelegenheiten?
11.
Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH
27.03.2007 10 b
188/02 g geltend gemacht?
Welche
Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie
ist der Stand dieser Verfahren?
12. Wie viele Ansprüche wurden
aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b
269/06z
geltend gemacht?
Welche
Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie
ist der Stand dieser Verfahren?