3845/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek,

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der Einrichtung von Schutzzonen

Das Recht von Frauen sich selbstbestimmt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft für einen Abbruch derselben entscheiden zu können, muss unangetastet bleiben.

Dieses Recht wird allerdings immer wieder durch radikale GegnerInnen in Frage gestellt, die Frauen direkt vor den Ambulatorien einschüchtern, unter Druck setzen und damit psychische Gewalt ausüben. Der Psychoterror reicht von bewusster Falschinformation, körperlicher Bedrängnis und Belagerung, Gerichtsverfahren gegen VerteidigerInnen des Schwangerschaftsabbruches bis hin zu Morddrohungen gegen ÄrztInnen, die Abbrüche vornehmen.

Um Frauen davor zu schützen, gibt es seit langem die Forderung nach einer Schutzzone vor Kliniken. In einigen Ländern wie Kanada und Frankreich gibt es bereits solche Schutzbestimmungen, die sich bewährt haben und Frauen vor Verfolgung bewahren.

In Frankreich existiert ein strafgesetzliches Verbot der Verhinderung eines Schwangerschaftsabbruches, dieses wird mit hohen Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen geahndet.

In einer Protokollanmerkung wurden die Fraktionen von SPÖ und ÖVP im Parlament im Herbst 2007 beauftragt im Rahmen der Verhandlungen zum Sicherheitspolizeigesetz an einer konkreten Ausformulierung einer möglichen Schutzzonenvereinbarung zu arbeiten (Der Standard, 2.11.2007).


Frauen in Krisensituationen und vor schwierigen Entscheidungen bedürfen eines geschützten Rahmens mit einfühlsamer Betreuung und kompetenter Begleitung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.                         Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der politischen Vereinbarung zum Thema Schutzzonen auf ministerieller Ebene?

2.                         Wie stehen Sie/Ihr Ministerium zur Wegweisung analog der Wiener Regelung?

3.                         Wie stehen Sie/Ihr Ministerium zu einer verstärkten Polizeipräsenz vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen?

4.                         Kennen Sie das französische Modell der Schutzzone vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen? Falls ja, wie stehen Sie dazu?

5.                         Falls nein, wie könnte ein österreichisches Modell einer Schutzzone vor Einrichtungen aussehen?

6.                         Gibt es von Ihrer Seite /bzw. Ihres Ministeriums verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Errichtung und gesetzlichen Festschreibung einer Schutzzonenregelung?

7.                         Wenn ja, welche?

8.                         Wurden an Sie/ bzw. Ihr Ministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Errichtung von Schutzzonen von religiösen Vereinen/Gruppen/einzelnen Menschen, Kirchen geäußert?

9.                         Wenn ja, in welcher Form?

10.                 Vor welchen österreichischen Kliniken und Ambulatorien halten Sie die Einrichtung einer Schutzzone für notwendig?

11.                 Vor welchen österreichischen Kliniken und Ambulatorien halten Sie die Einrichtung einer Schutzzone für nicht notwendig?

12.                 Wie viele Wegweisungen gab es vor den in der politischen Vereinbarung genannten Einrichtungen pro Tag/pro Monat/pro Jahr? Bitte um eine Aufschlüsselung für die Jahre 2006 und 2007!


13.       Wurden andere Delikte vor den in der politischen Vereinbarung genannten Einrichtungen gemeldet? Wenn ja, wie viele? (Aufschlüsselung pro Tag/pro Monat/pro Jahr für die Jahre 2000 bis 2006)

14.       Wurden Amtshandlungen vor den in der politischen Vereinbarung genannten Einrichtungen gemeldet?

15.       Wenn ja, wie viele und welche?

16.       Wie viele PolizistInnen sind derzeit im Sinne einer verstärkten Polizeipräsenz vor den in der politischen Vereinbarung genannten Einrichtungen im Einsatz?

Bitte um eine Aufschlüsselung für die Jahre 2006 und 2007 nach Tag/Monat/Jahr!

17.       Gibt es bereits konkretes Daten- und Faktenmaterial zur Situation vor Kliniken und Ambulatorien oder Privatpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen?

18.       Wenn ja, welche Daten konnten bereits erhoben werden? Bitte um Übermittlung derselben!

19.       Wenn nein, wann werden Sie eine Datenerhebung anweisen?

20.       Haben Sie eine verfassungsrechtliche Expertise zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zur Versammlungsfreiheit vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beauftragt?

21.       Wenn ja, wann wird diese fertig gestellt sein bzw. werden Sie die Expertise parlamentarisch und/oder medial veröffentlichen?

22.       Falls nein, warum nicht?