3855/J XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abg. Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend die derzeitigen Probleme bei Unterhaltszahlungen
Die
Durchsetzung von Unterhaltszahlungen für Kinder stellt ein
wesentliches
Problem dar, weil
eine große Zahl Unterhaltspflichtiger ihren
Unterhalts-
verpflichtungen entweder nicht nachkommen will oder kann.
Zahlen
Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt, hat der Staat einen Unterhaltsvorschuss
zu leisten. Die Verfahren sind allerdings äußerst
langwierig. Ist die Leistungsfähigkeit
des Elternteils etwa
durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Insolvenz nicht gegeben,
zahlt der Staat ebenfalls nicht.
Leidtragende sind meist die Frauen
und deren Kinder. Wie groß
die Zahl der
Alleinerziehenden ist, belegt die Bevölkerungsstatistik,
wonach in Österreich 248.000
alleinerziehende
Mütter und
45.000 alleinerziehende Väter leben, insgesamt also
12,8 % aller Familien. Über die Hälfte der
Alleinerziehenden haben nach einer
Umfrage der Plattform
der Alleinerziehenden Probleme mit dem Unterhalt und 17 %
aller Alleinerziehenden gaben sogar an,
weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss
zu beziehen.
Alleinerzieher
und deren Kinder sind im verstärkten Maße armutsgefährdet - sie
brauchen daher rasche
Lösungen und verlässliche Hilfe. Das Unterhaltsvorschuss-
gesetz in der derzeitigen Form ist sicherlich reformbedürftig. Unterhaltszahlungen
sollten für jedes Kind sichergestellt sein,
unabhängig davon, ob der
Unterhaltspflichtige bereit ist, seiner
Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Um die
Armutsgefährdung von Alleinerziehenden und Kindern,
denen Unterhalt vorenthalten
wird, zu verringern,
wäre die Reform des derzeitigen
Unterhaltsvorschussgesetzes
wünschenswert.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit,
Familie und Jugend folgende
Anfrage
1)
Was haben Sie in dieser Angelegenheit bereits unternommen bzw. wie
schaut die
weitere Vorgangsweise
aus?
2)
Liegen bereits
Ergebnisse der Beratungen der von den Bundesministerien für
Justiz und für Gesundheit, Familie und Jugend
eingerichteten Arbeitsgruppe zur
Thematik Unterhaltsvorschuss vor und wenn
ja, wie schauen diese Ergebnisse aus?