3855/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
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Anfrage

der Abg. Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend die derzeitigen Probleme bei Unterhaltszahlungen

Die Durchsetzung von Unterhaltszahlungen für Kinder stellt ein wesentliches
Problem dar, weil eine große Zahl Unterhaltspflichtiger ihren Unterhalts-
verpflichtungen entweder nicht nachkommen will oder kann.

Zahlen Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt, hat der Staat einen Unterhaltsvorschuss
zu leisten. Die Verfahren sind allerdings
äußerst langwierig. Ist die Leistungsfähigkeit
des Elternteils etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Insolvenz nicht gegeben,
zahlt der Staat ebenfalls nicht.

Leidtragende sind meist die Frauen und deren Kinder. Wie groß die Zahl der
Alleinerziehenden ist, belegt die Bev
ölkerungsstatistik, wonach in Österreich 248.000
alleinerziehende Mütter und 45.000 alleinerziehende Väter leben, insgesamt also
12,8 % aller Familien.
Über die Hälfte der Alleinerziehenden haben nach einer
Umfrage der Plattform der Alleinerziehenden Probleme mit dem Unterhalt und 17 %
aller Alleinerziehenden gaben sogar an, weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss
zu beziehen.

Alleinerzieher und deren Kinder sind im verstärkten Maße armutsgefährdet - sie
brauchen daher rasche Lösungen und verlässliche Hilfe. Das Unterhaltsvorschuss-
gesetz in der derzeitigen Form ist sicherlich reformbed
ürftig. Unterhaltszahlungen
sollten f
ür jedes Kind sichergestellt sein, unabhängig davon, ob der
Unterhaltspflichtige bereit ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Um die
Armutsgef
ährdung von Alleinerziehenden und Kindern, denen Unterhalt vorenthalten
wird, zu verringern, wäre die Reform des derzeitigen Unterhaltsvorschussgesetzes
w
ünschenswert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend folgende


Anfrage

1)       Was haben Sie in dieser Angelegenheit bereits unternommen bzw. wie schaut die
weitere Vorgangsweise aus?

2)       Liegen bereits Ergebnisse der Beratungen der von den Bundesministerien für
Justiz und f
ür Gesundheit, Familie und Jugend eingerichteten Arbeitsgruppe zur
Thematik Unterhaltsvorschuss vor und wenn ja, wie schauen diese Ergebnisse aus?