3861/J XXIII. GP
Eingelangt am
13.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Amtsmissbrauchsvorwürfe gegen Landespolizeikommandant Andreas Pilsl
Laut „Krone" vom 22.
Februar 2008 steht der Landespolizeikommandant Andreas Pilsl unter
dem Verdacht des Amtsmissbrauches. Dennoch entscheidet er über die
Nachfolge des
Chefinspektors Manfred Burger, welcher
höchst erfolgreich die „Mordgruppe" geleitet hatte.
„..., Landespolizeikommandant
Andreas Pilsl, der unter Amtsmissbrauchs-Verdacht steht, hat
hier letztlich das Entscheidungsrecht. "
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1.
Entspricht es den Tatsachen, dass der Landespolizeikommandant Andreas
Pilsl
letztlich über
die Nachfolge von Chefinspektor Manfred Burger entscheidet?
2. Wenn nein, welche Personen entscheiden darüber?
3. Wenn nein, welche Abteilungen entscheiden darüber?
4.
Bestehen Bedenken in Bezug auf die Vorwürfe gegen Pilsl und seinen
Kompetenzen
bei
Personalentscheidungen?
5. Wenn ja, welche Bedenken?
6. Wenn ja, welche Maßnahmen werden eingeleitet?
7. Wenn nein, warum nicht?
8.
Welche Kompetenzen besitzt der Landespolizeikommandant bei
Personalentscheidungen?
9.
Werden bei Vorwürfen, welche im Zusammenhang mit Interventionen
bei
Personalentscheidungen
stehen, entsprechende Kompetenzen entzogen?
10. Wenn ja, wie oft ist dies seit dem Jahr 2000 erfolgt, aufgeschlüsselt nach Jahren?
11. Wenn nein, warum nicht?