3861/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Amtsmissbrauchsvorwürfe gegen Landespolizeikommandant Andreas Pilsl

Laut „Krone" vom 22. Februar 2008 steht der Landespolizeikommandant Andreas Pilsl unter
dem Verdacht des Amtsmissbrauches. Dennoch entscheidet er über die Nachfolge des
Chefinspektors Manfred Burger, welcher höchst erfolgreich die „Mordgruppe" geleitet hatte.

„..., Landespolizeikommandant Andreas Pilsl, der unter Amtsmissbrauchs-Verdacht steht, hat
hier letztlich das Entscheidungsrecht. "

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

1.              Entspricht es den Tatsachen, dass der Landespolizeikommandant Andreas Pilsl
letztlich über die Nachfolge von Chefinspektor Manfred Burger entscheidet?

2.              Wenn nein, welche Personen entscheiden darüber?

3.              Wenn nein, welche Abteilungen entscheiden darüber?

4.              Bestehen Bedenken in Bezug auf die Vorwürfe gegen Pilsl und seinen Kompetenzen
bei Personalentscheidungen?

5.              Wenn ja, welche Bedenken?

6.              Wenn ja, welche Maßnahmen werden eingeleitet?

7.              Wenn nein, warum nicht?

8.              Welche Kompetenzen besitzt der Landespolizeikommandant bei
Personalentscheidungen?

9.              Werden bei Vorwürfen, welche im Zusammenhang mit Interventionen bei
Personalentscheidungen stehen, entsprechende Kompetenzen entzogen?

10.       Wenn ja, wie oft ist dies seit dem Jahr 2000 erfolgt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

11.       Wenn nein, warum nicht?