3982/J XXIII. GP
Eingelangt am 01.04.2008
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
Die Kärntner Krone berichtete am 16. März 2008 über einen Vorfall, bei dem es um die Demolierung von zweisprachigen Ortstafeln ging. Reflexartig wurde von Angriffen auf „Sloweneneinrichtungen“ oder einem „slowenenfeindlichen Akt“ gesprochen. Schnell wurde wieder in die Richtung argumentiert, Kärnten sei ein Hort des Rassismus, in Kärnten herrsche Intoleranz gegenüber der slowenischen Minderheit bis hin zur Gewaltbereitschaft gegen die Slowenen.
Nun stellte sich aufgrund der vorbildlichen Polizeirecherchen heraus, daß es sich keinesfalls um einen Übergriff sogenannter „Deutschnationaler Kärntner“ handelte, sondern um eine offenbar gezielte politische Aktion von Radikalslowenen. Die Täter sind nun bekannt, es handelt sich um Söhne bekannter Slowenenfunktionäre. Gerade diejenigen, die von der Deutschkärntner Mehrheitsbevölkerung Toleranz und Verständnis einfordern, beweisen, daß ihnen daran nicht gelegen ist. Mit diesem Akt der Provokation sollte eine antislowenische Stimmung in Kärnten vorgetäuscht werden, um wieder mehr Mitleid für die Minderheit zu erheischen und in der Folge wahrscheinlich eine weitere Aufstockung der Fördermittel.
Von den Medien wird nun der klägliche Versuch unternommen, diese politische Aktion als eine „b'soffene Ortstafel-Affäre“ herunter zu spielen. Doch selbst der Obmann des Rates der Kärntner Slowenen, Matthäus Grilc räumt ein, daß zu voreilig Schlüsse gezogen wurden: „Man solle eben immer das Ergebnis der Ermittlungen abwarten, bevor man jemand für eine Tat verantwortlich macht".
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen dieser Vorfall der Zerstörung in St. Michael ob Bleiburg bekannt?
2. Wie ist der Stand der Ermittlungen?
3.
Besteht nicht zurecht der Verdacht, dass ähnliche Vorgänge der
Vergangenheit
ebenfalls auf
Radikalslowenen zurück zu führen ist?
4.
Haben Sie vor, in diese Richtungen Untersuchungen einzuleiten, um Licht
in die
Vorgänge der Vergangenheit zu bringen?
5.
Wenn die Hintergründe vollständig aufklärt sind,
werden sie andere strafrechtlich
relevante Handlungen
dieser oder ähnlicher Art, die den sogenannten
„Deutschnationalen Kärntnern“ unterstellt wurden, durch
die Staatsanwaltschaft
überprüfen lassen?
6. Werden sie vor diesem Hintergrund
andere strafrechtlich relevante Handlungen,
die gegen Andersdenkende, insbesondere hinsichtlich der Anschläge 1997 und
2007 auf die Gedenkstätte am Ulrichsberg in Kärnten, einer
Überprüfung durch
die
Staatsanwaltschaft unterziehen?