4082/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

betreffend die ehrenamtlichen Einsätze öffentlich Bediensteter

Unwetter und Katastrophen zeigen immer wieder, wie wichtig und notwendig ehren­amtliche Helferinnen und Helfer für das Gemeinwohl sind. Die Mitglieder der freiwilli­gen Feuerwehren aber auch anderer Organisationen, wie etwa des Roten Kreuzes oder der Bergrettung, leisten beeindruckende Arbeit - manchmal sogar unter Einsatz ihres Lebens.

Trotzdem ist für Bundesbedienstete, im Gegensatz zu den Landesbediensteten, die Freistellung für Katastrophenfälle leider immer noch nicht befriedigend geregelt. So werden ihnen in derartigen Fällen nur die Grundbezüge ausbezahlt, allfällige Zuschläge und Mehrdienstleistungen entfallen. Dies ist eine erhebliche Schlechter­stellung gegenüber den Landesbediensteten, die auch zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann.

Daher wird es immer schwieriger, im Katastrophenfall genügend Freiwillige - speziell aus dem Bundesdienst - zu finden, die sich für die Allgemeinheit engagieren.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1)                          Ist Ihnen die aktuelle Situation bekannt?

2)                          Was gedenken Sie zur Verbesserung zu tun?

3)                          Sind dafür im Budget Mittel vorgesehen?

4)            Ist daran gedacht, die Freistellung für Bundesbedienstete in Katastrophenfällen und für freiwillige Einsätze durch eine gesetzliche Änderung im Bundesbe­dienstetengesetz der Freistellung für Landesbedienstete anzugleichen?