426/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Astrid Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend den Ausbau und die Verbesserung der Schülernachmittagsbetreuung insbesondere im ländlichen Raum

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird im Regierungsprogramm als eine zentrale Herausforderung für die Zukunft angeführt. Auf Seite 130 des Regierungsprogramms werden ausdrücklich die Weiterentwicklung und der Ausbau der Nachmittagsbetreuung an den Schulen als Ziele bestimmt. Gerade für Familien im ländlichen Raum sind die Möglichkeiten einer Nachmittagsbetreuung für Schüler oft sehr beschränkt. Der verstärkte Ausbau und die Verbesserung der Schülernachmittagsbetreuung führen zu einer Harmonisierung zwischen der Schulzeit der Kinder und der Arbeitszeit der Eltern. Es sind insbesondere Mütter im dünn besiedelten, ländlichen Raum, die von der Möglichkeit einer Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder profitieren, da ihnen der Wiedereinstieg ins Berufsleben erheblich erleichtert werden kann.

Die Erhebung des Bedarfs an ganztägigen Schulen erfolgt von Bundesland zu Bundesland auf unterschiedliche Art. Regelung in Tirol: Die Tiroler Regelung nimmt besonders auf die Situation der Familien im ländlichen Raum Rücksicht, da für das Zustandekommen einer Schülernachmittagsbetreuung an öffentlich allgemein bildenden Pflichtschulen eine Mindestanzahl von sieben Schüler/innen an mindestens drei Tagen pro Woche in der jeweiligen Schule Voraussetzung ist. Auch eine tageweise Anmeldung ist möglich. Der Bund sieht nur mindestens 15 Schüler/innen für eine Gruppe vor.

Die Beiträge für den Betreuungsteil dürfen in Tirol höchstens kostendeckend sein. Die konkrete Höhe der Beiträge wird vom Schulerhalter festgelegt. Das Land Tirol fördert die Schulerhalter, wenn sie beim Betreuungsbeitrag einen Monatstarif von nicht mehr als 70,- für fünf Nachmittage einhalten. Der Betrag verringert sich, wenn eine Anmeldung für weniger Tage erfolgt und hängt auch von der Anzahl der in der Freizeitbetreuung angebotenen Wochenstunden ab. Ingesamt 61 Schulen haben seit Herbst 2006 eine Nachmittagsbetreuung eingeführt, wobei über 1500 Kinder betreut werden. Zusätzliche 1600 Kinder finden in Horten einen qualifizierten Nachmittagsbetreuungsplatz, das sind 300 Hortplätze mehr als im vergangenen Jahr.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

 

 

Anfrage

1.  Welche    Maßnahmen    werden    von    Ihrem    Ressort    gesetzt,    damit    die Schülernachmittagsbetreuung   insbesondere   im   dünn   besiedelten,   ländlichen Raum ausgebaut und verbessert wird?

2.           Wie sieht der Finanzierungsplan für diesen Ausbau der Schülernachmittags- betreuung aus?

3.           Welche Kosten ergeben sich für die Gemeinden?

4.           Inwieweit werden vor allem finanzschwache Gemeinden in der Finanzierung der Schülernachmittagsbetreuung   im   ländlichen   Raum  von   Seiten   des   Bundes unterstützt?

5.           Inwieweit werden   alternative  Angebote   in  der  Schülernachmittagsbetreuung (selbst organisierte Kleingruppen) zur Erhöhung der Flexibilität im ländlichen Raum durch Förderungen des Bundes unterstützt?

6.           Welchen Zeitplan gibt es seitens Ihres Ressorts für die Maßnahmen zum Ausbau der Schülernachmittagsbetreuung?

7.           Sie haben zusätzlich 100.000 Ganztagesbetreuungsplätze gefordert, wie sieht Ihr Zeitplan für die Umsetzung aus?