432/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.03.2007
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Haimbuchner

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vertrauensperson von Mag. Grasser im Untersuchungsausschuss

Eurofighter"

Mag. Christine Sumper-Billinger, geboren am 6. September 1973, war/ist Geschäftsführerin des Bundesrechenzentrums. Gesellschafter des Bundesrechenzentrums ist die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen. Sie war weiters stellvertretende Kabinettchefin von Bundesminister Mag. Grasser.

Seit der ersten Anhörung vom damaligen Noch-Minister Grasser übt sie als Vertrauensperson bei seinen Befragungen im Rahmen des Untersuchungsausschuss betreffend Beschaffung von Kampfflugzeugen eine beratende Funktion aus. Mag. Grasser ist seit 11.1.2007 nicht mehr Bundesminister, sondern - nach seinen eigenen Angaben - nur noch Privatier. Als solcher kann er kaum noch Zugriff auf das Dienstpersonal des Bundes haben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

 

 

 

Anfrage:

1.) Welche Funktionen hatte Frau Mag. Sumper-Billinger in der Amtszeit von Mag. Grasser als Finanzminister genau inne?

2.) Welche Funktionen innerhalb des BMF übt Frau Mag. Sumper-Billinger jetzt aus?

3.) Hatte Frau Mag. Sumper-Billinger während der Funktionsperiode von Mag. Grasser als Bundesminister für Finanzen nebenberufliche Tätigkeiten gemeldet?

4.) Welche nebenberufliche Tätigkeiten hat Frau Mag. Sumper-Billinger zur Zeit gemeldet?

5.) Hat Frau Mag. Sumper-Billinger ein wie auch immer geartetes dienstliches Verhältnis zu Mag. Grasser?

Wenn ja, hat sie dieses ordnungsgemäß gemeldet?

6.) Ist überprüft worden, ob die jetzige Tätigkeit als Vertrauensperson von Herrn Mag. Grasser gegen die Amtsverschwiegenheit verstößt?

 

7.) Ist überprüft worden, ob die von Frau Mag. Sumper-Billinger im Ausschuss verwendeten Akten vertraulicher Natur sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

8.) Ist überprüft worden, ob die von Frau Mag. Sumper-Billinger im Ausschuss verwendeten Akten rechtmäßig im Besitz von Frau Mag. Sumper-Billinger bzw. von Mag. Grasser sind?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9.) Gibt es eine vertragliche Übereinkunft zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und Herrn Mag. Grasser, welche Ihm ermöglicht auf personelle Ressourcen des Ministeriums zuzugreifen?

Wenn ja, wie lautet diese und ist diese entgeltlich oder unentgeltlich?

Welche Personen sind davon betroffen?

Gilt dies auch für Tätigkeiten für die Gattin von Herrn Mag. Grasser?